Willkommen,
Gast
|
|
Hallo,
kann mir bitte jemand bei der Klärung einer Auslegungsfrage helfen? Es geht um die folgende Textstelle der DIN 1045-1 13.1.1. (3), Thema ist die Mindestbewehrung für überwiegend biegebeanspruchte Bauteile. " [...] Die im Feld erforderliche untere Mindestbewehrung muss zur Verbesserung der Duktilität unabhängig von den Regelungen zur Zugkraftdeckung zwischen den Auflagern durchlaufen." Muß ich das so verstehen, daß die Mindestbewehrung nicht gestoßen werden darf, sondern z. B. 2 Durchmesser 14 von Auflager A zu Auflager B durchlaufen müssen? Oder was bedeutet der Hinweis auf die Unabhängigkeit von den Regelungen zur Zugkraftdeckung? Bin für jede Form der Erleuchtung dankbar! Ein schönes Wochenende wünscht Simone |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Simone,
die Bewehrung muss in voller Höhe (sprich keine Abstufung nach Zugkraftdeckung) von Auflager zu Auflager durchlaufen - das bedeutet nicht, dass selbige nicht gestoßen werden darf. Die übergreifungslänge ist entsprechend nachzuweisen. Kein Stoß würde ja den Einsatz von Lagermatten unmöglich machen ... Gruß und ebenfalls schönes Wochenende Frank |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Frank,
danke für die Antwort, hat mir sehr geholfen - und das Mattenargument ist gut ![]() Grüße von Simone |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
... aber natürlich nur die Mindestbew. muss durchlaufen. Die Biegebew. darf weiterhin getaffelt werden. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten