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Gast
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folgendes Problem:
Habe ein Bv in Frankfurt, das auch für Erdbebenbeanspruchung zu bemessen ist. Nach der "alten" DIN 4149 von 1981 ist das Gebäude der Klasse 1 zugeordnet. Seit 2005 gibts aber die "neue" 4149 und dort wäre das Gebäude der Klasse 0 zugeordnet, also kein Nachweis mehr erforderlich. Letztere ist aber noch nicht eingeführt, daher will Prüfer den Nachweis nach der alten DIN. Weiss jemand wann die neue bauaufsichtlich eingeführt wird? |
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Hallo Schroeder,
wie du bereits festgestellt hast ist Frankfurt in der Erdbebenzone 0, dies ist aber nach der neuen 4149 nicht die Zone wo nichts passiert, sondern die Zone mit der geringsten seismischen Aktivität. Also hat sich nichts geändert. Hier noch ein Link für die Erdbebengebiete bzw. -suche. >>> www3.gfz-potsdam.de/ortsabfrage/index.ph...&SuchenButton=Suchen Gruß Stefan |
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Hallo,
Frankfurt liegt an/auf (?) der Grenze zur Zone 1 wie z.B. auch Stuttgart. In Stuttgart gilt je nach Gemarkung die Zone 0 oder 1 vgl. auch 132.230.99.73/david-e1/led/ezon_login.php |
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Hallo Schroeder,
da gab's vor eineiger Zeit schon mal ein Thread dazu mit der fast gleichen Frage. markus |
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@markus:
danke, ich hab mir den thread mal durchgelesen. rechnen kann man da jetzt nix mehr, da keine bodenbeschleunigung angegeben ist. prüfer fordert aber bzw. vielleicht auch daher den nachweis nach der alten DIN und da muss ich etwas rechnen...der aufwand und die zeit halt... muss man durch als ingenieur... gute nacht schrödi |
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Hallo schroeder,
was ist denn das für einen Prüf-Ing. der die gültigen Normen ausser Kraft setzten will??? Dann such ich mir in Zukunft auch aus nach was ich rechne. Am besten mit dem wenigsten Aufwand und dem grössten Honorar. Gruss Markus |
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