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Nds. Ingenieur in Hessen zugelassen ? 07 Jul 2006 08:46 #15577

  • Woodpecker
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Moin moin,
ich habe mal wieder ein Problem mit den Bauämtern...
Ich bin als Tragwerksplaner in Niedersachsen zugelassen (Ingenieurkammer und Tragwerksplanerliste) und ein Kunde möchte ein Carport in Hessen aufstellen.
Das Bauamt will meine Statik prüfen lassen da ich nicht in der hessischen Ingenieurkammer eingetragen bin.
Prüfkosten (inkl Abnahme) 450,-- EUR (Das Carport kostet unter 2.000,-- EUR).
Was kann ich bzw. mein Kunde da machen ?
Habt Ihr eine Idee ?

Gruß Woodpecker


P.S.: Wann kommt endlich die Badekappenpflicht beim Duschen...

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ReNds. Ingenieur in Hessen zugelassen ? 07 Jul 2006 11:18 #15587

Hallo Woodpecker,

formal ist ein Carport eine Garage und unter bestimmten Abmessungen baugenehmigungsfrei (in Hessen). Natürlich sind hier bestimmte Kriterien einzuhalten, welche in der Anlage 2 der Hessischen Bauordnung definiert sind. Also wenn baugenehmigungsfrei dann müsste man nur der Gemeinde oder Stadt bescheid geben dass man eine Garage/Carport bauen will und die Gemeinde stimmt zu oder nicht (innerhalb von 14 Tagen nach Eingang). Nach der Anlage 2 der HBO sind keine weiteren Freistellungsvorbehalte genannt. Wenn die Gemeinde nicht zustimmt führt dies zu einem Baugenehmigungsverfahren und zu deinem Problem, weil dann muss ein Nachweisberechtigter eingeschaltet werden oder ein Prüfingenieur. Es besteht natürlich die Möglichkeit bei der Ingenieurkammer Hessen (www.ingkh.de) nachzufragen ob die Listen Niedersachsen und Hessen als gleichwertig anzusetzen sind und du eine Gleichwertigkeitsbescheinigung erhalten kannst. Am besten erst mal die HBO downloaden >>> www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Inter...71e04142c1e89df88dae (download rechts auf der Seite)

Gruß aus Hessen
Stefan

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ReNds. Ingenieur in Hessen zugelassen ? 08 Jul 2006 15:33 #15600

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: die Gleichstellung gibt es auf dem Papier (und in NBO und HBO), aber nicht in der Praxis. Genau diesen Antrag habe ich an die Hess. IngK. gestellt (ich habe extra meine Versicherungsprämie erhöht) und bekam den Antrag postwendend zurück. Aussage: mit Niedersachsen wird dieses nicht praktiziert. Und man sollte doch bitte den normalen Antrag (samt doppelter Gebühren) ausfüllen.
Da dieses in meinen Augen der HBO widerspricht, habe ich Einspruch eingelegt samt Beschwerde bei den jeweiligen Kammer-Präsidenten von Hessen und Niedersachsen. Antwort beider Kammern: man bemühe sich bundesweit einheitliche Regelungen zu finden - man ist kurz davor. Das Ganze ist zwei Jahre her... vor ca. 3 Wochen habe ich meinen Antrag zurückerhalten, da eine Gleichstellung langfristig nicht erreicht werden kann. übrigens stellen die Niedersachsen sich bei Hessen ebenfalls an. Die Niedersachsen fordern eine Mitgliedschaft als Grundbedingungen.
Es lebe der Föderalismus!
Und ich dachte immer, Kammern wären zum Wohl der Mitglieder... ;-)

Grüße aus Niedersachsen
Timm

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