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Die statischen Unterlagen für ein Einfamilienhaus unterliegen in Sachsen nach SächsBO nicht der Prüfpflicht, wenn alle 6 Punkte zur Beurteilung des Bauwerkes "bejaht" werden können. Ein Punkt betrifft die Ableitung der Vertikalkräfte ins Fundament, man spricht in diesem Fall davon, dass im Wesentlichen alle vertikalen, tragenden Bauteile unversetzt ins Fundament geführt werden müssen. Nun steht bei meiner Planung eines Pfettendaches die Stütze mitten auf der Stb-Decke. Durchstanzen nachgewiesen. Wie siehts denn nun mit der Prüfpflicht für dieses Bauwerk aus?
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ich persönlich würd es nicht so eng auslegen. aber das kann das amt und jeder einzelne mitarbeiter dort natürlich anders sehen. obwohl beim pfettendach ist der beschriebene fall ja oft anzutreffen, stellt m.e. also keine besonderheit da.
mfg carsten |
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Koennte man nicht argumentieren, dass die Stahlbetondecke die Lasten aus dem Pfettenstiel ueber den Waenden zentriert und damit keine Exzentrizitaet in dem Fundamenten auftritt?
mfg Erik! |
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Hallo,
wenn Du als Statiker schon Schwierigkeiten hast diesen Grenzfall zu beurteilen, was sollen dann die armen Sachbearbeiter(innen) auf dem Bauamt sagen, die meist "nur" Architektur studiert haben. Ich meine Du bist der einzige der sagen kann, ob es prüfbefreit sein soll oder nicht, und Du hast in beiden Fällen Recht. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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