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Hallo,
ich weiss hier gerade nicht so recht weiter... Habe eine Holzstütze 16/20 (Bemessung als Pendelstütze) mit einer Normalkraft von etwa 200 kN. Die Stütze soll nun auf einer Stahlbeton-Bodenplatte befestigt werden. Wie sollte dieser Anschluss aussehen? Querkräfte wirken in der Stütze nicht - nur Normalkräfte. Demzufolge auch keine Momente. Auf welche Querkraft sollte ich den (konstruktiven) Anschluss bemessen? 1/100 der Vertikalkraft? 1/50? 1/10? Sprich: Was sollte ich dort für einen Winkel anordnen? Bin im Holzbau nicht so richtig zu Hause... Vielen Dank! Gruss Björn |
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Hallo Björn,
bezüglich der anzusetzenden Querkraft am Stützenfuß, würde ich die in der DIN 1052 angesetze Imperfektion wählen: Winkel Psi = +/- 1/(100*h^(1/2)). Dies bedeutet, dass der Winkel von der Stützenhöhe abhängig ist. Konstruktiv würde ich den Fußpunkt mit Klebedübel und einer Fußplatte ausbilden und nach oben gemachten Angaben hierfür bemessen. Beachte auch die Lasteinleitung in den Baugrund in Abhänginkeit der zulässigen Bodenpressung. |
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Hallo,
200 kN ... da ist die Stütze ganz schön ausgenutzt oder? Die Querkraft würde ich rein konstruktiv mit 4 Schrauben zur Lagesicherung machen. Was will man da rechnen? Die Querkraft wird doch bei 200 kN Auflast allein schon durch die Reibung übertragen. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Wie sieht es mit Heißbemessung oder H-Lasten infolge Anprall, Geländer oder vieleicht zukünftiger Wände aus?
Wie weit sollte man dadrüber überhaupt nachdenken, Zukunftsprognosen zu stellen? Gruß ET |
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Danke für die Antworten!
Habe den Anschluss mit 4 Winkeln ausgeführt, die an der Bodenplatte festgedübelt und an der Stütze festgenagelt sind. Die übertragbare Querkraft ist moderat. @etbau: Stütze wird beplankt (wg. Brandschutz), zukünftige Wände sind über Verkehrslastzuschlag abgedeckt. Ein Geländer ist an der Stelle sinnlos. Anprall ist so eine Sache... Die Stütze steht in einer Art Garage und ist nicht auf die Anprall-H-Last ausgelegt (hätte ich das getan, wäre mir der Bauherr wahrscheinlich auf den Kopf gestiegen). Deswegen werde ich da wohl einen Bock oder Stempel oder irgendwas in der Art vorsetzen müssen. Danke! Gruss Björn |
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