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Prüfung Standsicherheitsnachweis in Berlin

  • MarcoHerzog
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Prüfung Standsicherheitsnachweis in Berlin

06 Juni 2006 20:18
#
Hallo zusammen,

wer von Euch ist im Berliner Raum tätig und kennt den Kriterienkatalog gem. §67 Abs.2 Satz 1 Nr.2 BauO Bln?
Dort heißt es:
"Sind die nachfolgenden Kriterien ausnahmslos erfüllt, ist eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises nicht erforderlich."
Im Großen und Ganzen habe ich mit 6 der dort genannten Kriterien keine Probleme - jedoch bereiten Punkt 4 und 5 mir Kopfschmerzen.
"4. Die tragenden und aussteifenden Bauteile gehen im Wesentlichen bis zu den Fundamenten unversetzt durch. Ein rechnerischer Nachweis der Gebäudeaussteifung, auch für Teilbereiche, ist nicht erforderlich."
"5. Die Geschossdecken sind linienförmig gelagert und dürfen für gleichmäßig verteilte Lasten (kN/m²) und Linienlasten aus nichttragenden Wänden (kN/m) bemessen werden. Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten keine Einzellasten."
WAS SOLL DAS DENN NUN SCHON WIEDER????
Kann mir das jemand mal erklären. Heißt das nicht, das eigentlich jedes Wohnhaus geprüft werden muß. Was bedeutet "im Wesentlichen" (Punkt 4) ??
Bei den meisten Wohnhäusern stehen die Wände im EG und DG versetzt zueinander.
Und was bedeutet Punkt 5?? Darf ich meine Dachgeschosswände nicht mehr belasten/tragend ausbilden. Wo lasse ich dann meine Lasten aus der Dachkonstruktion???
Dieser Kriterienkatalog ist vom Fachplaner (Statiker) zu unterschreiben. Wer prüft soetwas?? Ist das der überall gepriesene Bürokratieabbau??
Bin gespannt auf eure Meinungen!
Gruß
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
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Tel.: 04499 / 918769
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Re: RePrüfung Standsicherheitsnachweis in Berlin

07 Juni 2006 08:29
#
.... das ist nicht der allseitsgepriesene Bürokratieabbau, sondern der allseits zu beobachtende Aktionismus. Hauptsache neu, hauptsache anders. Die BO Bln ist ungefähr so wie die DIN 1045-1 ... mit viel Raum für Fragen.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
statik@muthmann-berlin.de
www.muthmann-berlin.de
Tel 030 - 859 670 55
Fax 030 - 859 670 54

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Re: RePrüfung Standsicherheitsnachweis in Berlin

07 Juni 2006 12:59
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Hallo Kollegen,

das hört sich für mich an als wäre das Hessische System in Berlin angekommen. Für die 10 Kriterienpunkte gibt es in Hessen eine Erläuterung des Ministeriums.

>>> www.ingkh.de/pdf/nbvo_kriterienkatalog.pdf

Die Unterschrift unter ein Formular in dem steht das die Kriterien ausnahmslos eingehalten sind gibt es hier aber nicht, es ist der Verantwortung des Aufstellers überlassen zu überprüfen ob die Kriterien eingehalten sind. Wenn man sich mit seiner Versicherung gut versteht kann man auch das Formular unterschreiben (in Berlin) oder ohne Prüfung ausführen lassen, auch wenn der Kriterienkatalog nicht komplett eingehalten wird ;-) .
Gruß aus Hessen
Stefan

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Re: RePrüfung Standsicherheitsnachweis in Berlin

08 Juni 2006 16:00
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Hallo Stefan,
kann denn in Hessen auch jeder Friseur prüffreie, also ungeprüfte Statiken aufstellen, nach denen dann (auch ohne Prüfung) gebaut wird?
In Berlin ist das z.Z. so (wenn der Kriterienkatallog eingehalten wird).
Das nenn ich mal echte Liberalisierung. freies Spiel der Kräfte.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
statik@muthmann-berlin.de
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Re: RePrüfung Standsicherheitsnachweis in Berlin

09 Juni 2006 07:58
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Hallo Florian,
ganz so wie in Berlin ist es in Hessen (noch) nicht. Wenn hier jemand eine statische Berechnung, einen Wärmeschutz- oder Schallschutznachweis ohne Prüfung haben will (natürlich nur für Gebäudeklasse 1-3) muss der Aufsteller Nachweisberechtigt sein. Es ist nicht wie in Berlin das ein Bauvorlageberechtigter automatisch Nachweisberechtigt ist, sondern der Nachweisberechtigte muss seine Qualifikation einem Eintragungsausschuss bei der Ingenieurkammer nachweisen. Hierzu sind mind. 3 Projekte für jede Fachliste notwendig. Bei der Standsicherheit erfolgt dies durch 3 Prüfberichte mit den zugehörigen Positions- bzw. Bauantragsplänen, bei Wärme- und Schallschutz ebenfalls 3 Prüfberichte, Pläne und eventuell Berechnungen.
Also wenn dann der Frisör eine statische Berechnung erstellt fällt er in Hessen in die Prüfpflicht. Natürlich wird auch geprüft wenn der Kriterienkatalog nicht erfüllt ist.
Die Nachweisberechtigung sagt aber nichts über die Qualität der Nachweise aus, aber man kann davon ausgehen das der Aufsteller zumindest ein wenig Kenntnis hat von Statik.

Gruß
Stefan

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