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Betonüberdeckung 23 Mai 2006 06:58 #15000

Hallo

vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Habe die überwachung für ein Reihenendhaus. Nun ist folgender Fall aufgetreten:

Die Betonüberdeckung bei der Decke über OG stimmt nicht, heißt: Die Obere Bewehrung schaut zur Hälfte aus dem Beton hinaus. Nun haben die " Lieben Rohbauer" einfach nachdem der Beton schon abgebunden war, eine zweite Schicht d.h. ca 2 cm Beton übergegossen. Müßte hier nicht der Untergrund vorbehandelt werden? z.B. verharzen der Amierungsstellen o.ä.

Vieleln Dank schon mal für die Hilfe.
Porschen

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das ist.... 23 Mai 2006 07:38 #15002

.... nicht selten auf solchen baustellen.

das ist natürlich gar nicht in ordnung.

ich würde an ihrer stelle keinen sanierungsvorschlag machen, das soll mal der
rohbauer auf seine verantwortung machen. es sei denn sie werden ordentlich dafür
bezahlt und können nachher für ihren vorschlag auch fachlich geradestehen.

denken sie dran: wenns nachher irgendwo nen riß gibt, wollen sie bestimmt nicht
in die rechtfertigungsposition kommen, oder ist das honorar so gut ?

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ReBetonüberdeckung 23 Mai 2006 07:47 #15003

Hallo Rabe

Also die Sache verhält sich so:
Da ich nur zur weiteren Kontrolle eingesetzt bin, d.h. BV ist meiner Freundin, die einen GU beauftragt hat, der sich aber bei allen Problemen raushält. Komme ich dann doch etwas in Zugzwang.

Liebe Grüße Porschen

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ReBetonüberdeckung 23 Mai 2006 08:01 #15004

dann die konsequente linie nach VOB fahren.
mangel anmelden und sanierungskonzept abverlangen
frist setzen und in aussicht stellen, was nach erfolglosem
ablauf passiert.

aufpassen !

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ReBetonüberdeckung 23 Mai 2006 08:15 #15005

Hallo,
im Prinzip müsste die Beseitigung dieses "Mangels" nach der Instandsetzungs-RiLi des DAfStb erfolgen. 2 cm "Aufbeton" ist da zu wenig (Größtkorndurchmesser??, Verdichtung?? usw.) und ohne entsprechende Untergrundvorbehandlung schon zwei mal nix.
Ansonsten muss der "Sanierungsvorschlag" - wie bereits von anderer Seite erwähnt - zunächst vom Ausführenden kommen (Nachbesserungspflicht) - ist schon eine Frage der Haftung für etwaige Folgeschäden/-mängel.
Gruß
B. Alsheimer

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