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Hallo Kollegen,
darf ein Prüf-Ing. einen Erdbebennachweis fordern bei Erdbebenzone 0 nach DIN 4149 Fassung 2005 ? Es handelt sich um ein MFH mit 5 Geschossen, Stb.-Decken, 24er KS-Wände Vielen Dank für Rückmeldungen Hubertus |
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Prinzipiell ja.
Wenn Du in der Norm auf Seite 13 mal schaust ist ein grosser Teil von Deutschland in gar keiner Erdbebenzone, d.h. ein Gebäude in Zone 0 ist einer Erdbebenzone zugeordnet und muss entsprechend ausgeführt und nachgewiesen werden. Wie sinnvoll das ganze ist steht aber auf einem ganz anderen Blatt. Ich pers. find's Blödsinn . Es wird ja auch keine Bodenbeschleunigung für Zone 0 angegeben. Du musst also nur ein paar Konstruktive Gesichtspunkte einhalten (rechnen geht ja nich). |
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der prüfer hat wohl diese berichte gelesen
www.vpi-bw.com/ingenieure/aktuell.asp und wartet jetzt auf einen statiker, der dies mal nachrechnet im ernst: ggf. eine position einfügen und auf den verzicht weiterer nachweise und massnahmen verweisen, was dich allerdings in die haftung diesbezüglich bringt und den prüfer wieder raus. so ist das nun einmal. |
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Hallo und guten Morgen,
@ bm jaaa, du hast es auf den Punkt gebracht ! freundliche Grüße KLAUS Hümmerich |
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