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Hallo an alle Fachkollegen,
in unserem Büro wird gerade diskutiert, in wie weit der Tragwerksplaner bei der Planung der Fugen (Anordnung, Produkt, etc.) mitwirken muss, und wie detailliert die Schalpläne erstellt werden müssen. Gem. WU-Rili Punkt 4 Abs. 3(d) ist dies Aufgabe der Planung. Es existieren bei uns allerdings gegensätzliche Meinungen, wer diese Planungsaufgabe zu erbringen hat (der Architekt, der Statiker, der AN im Zuge der Arbeitsvorbereitung). Eine konsequente Frage wäre dann auch wer Betonierabschnitte etc. plant (Abs. 3(e)). Gibt es hierzu klare Rechtssprechungen bzw. neuere Angaben in der HOAI oder sonstiges. Wäre schön, wenn jemand für Klarheit sorgen kann |
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Die Ausbildung der Arbeitsfugen sollte schon vom Planer vorgegeben werden. Wir setzen dazu ein Detail auf die Zeichnungen, in dem klar festgelegt wird, ob ein Fugenband oder Fugenblech verwendet werden soll, welches Blech das ist und wie die Anschlussstelle vorzubehandeln ist. Bei horizontalen Arbeitsfugen sehe ich da kein großes Problem.
Schwieriger wird die planerische Unterteilung der vertikalen Arbeitsfugen - also der Wandabschnitte. Unter Umständen ist die Wand bei der Statik in mehrere kleine Abschnitte unterteilt, um Rissbreitenbewehrung (Hydr.-Wärme) zu sparen. Und das kann Dir kein Architekt sagen. Wenn der Unternehmer die Wand dann in voller Länge betonieren will, gibts Schwierigkeiten. Auch hier sollte ein Detail vorhanden sein, das die Ausführungsart skizziert. Am besten sollte die Ausführung auch schon in der Ausschreibung berücksichtigt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Abschließend bin ich der Meinung, dass die Festlegung der Fugen und der Betonierabschnitte in den Bereich der Tragwerksplanung fällt. |
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So ähnlich sehe ich das auch, allerdings würde es mir leichter fallen meinen Chef von der Mehrarbeit zu überzeugen, wenn diese Aufgabenverteilung irgenwo "schwarz auf wieß" belegt ist.
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Argumentieren bringt nichts? Ihr wollte ja wahrscheinlich auch Bauwerke abliefern, die wirklich WU sind, oder?
Ich persönlich würde mich bei dieser Aufgabe auf keinen Unternehmer oder sogar Architekten verlassen wollen... |
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Hallo,
wenn ein Gutachter erstmal damit beauftragt wird, den Verursacher eines Wasserschadens aufzuspüren, und in euren Unterlagen finden sich keine Angaben zu Fugen und ihren Abständen, sitzt ihr mit im Boot der Streitverkündeten. Gruß Wolfgang |
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Beruht diese Vermutung auf einem aktuellen Gerichtsurteil? Wenn ja wo steht es? Trotzdem vielen Dank.
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