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Hallo zusammen,
eine Frage zum Thema Stumpfstoßtechnik: Wann ist eine zugfeste Verankerung erforderlich?? Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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hallo,
ich vermute mal, es handelt sich um bewehrungsstöße? da gibt es tatsächlich stumpfstöße mit plangeschliffenen bewehrungseisen. die sind zulässig, wenn keine zugkräfte auftreten können, zb. bei gedrungenen stützen, ohne knickgefahr oder biegemomente. gruß chris PS: tip - ich wollte das mal versuchen...hat nicht gut geklappt...habe ich wieder verworfen. MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Hallo Christian,
sorry, habe mich wohl nicht klar genug ausgedrückt!? Es geht in meinem Falle um Stumpfstoßtechnik im Mauerwerksbau! Hast Du hier vielleicht noch eine Idee?? Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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na das war mal ein schönes missverständnis.
also ich schließe eigentlich alle stumpf gemauerten wände mit blechankern an andere wände an. wenn es nachträglich geschieht, dann kann man eine HMS schiene einschlitzen und die anker setzen, oder bewehrung in die fugen einkleben. in jeder 2. oder 3. fuge für normale anwendungen. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Hallo Marco,
bei Mauerwerk in Stumpfstoßtechnik geht es m.E. immer um die übertragung von Zugkräften. Im KS-Handbuch sind Regeln abgedruckt: Demnach genügt bei 2 Geschoßen und Vertikallasten =<70kN/m die Anordnung von Ankern im Abstand von 50cm, bei 4 Geschoßen und 70kN/m=<N=<150kN/m sind Anker alle 25cm erforderlich. Für höhere Anforderungen ist ein statischer Nachweis vonnöten. Dazu gibt es eine Tabelle mit zulässigen Zuglasten aus Ausziehversuchen. Die Werte reichen je nach Ankereinbindelänge und Mörtelqualität von 0.7 bis 2.5 kN/Anker. Für Querlasten sind die Anker nicht anzusetzen (auch wenn sie da praktisch auch was abkönnen), weshalb solche Wände z.Zt. noch nur als oben und unten gehalten angesehen werden. Und bei Erddruck an Gebäudeecken wird auch kein Stumpfstoß ausgeführt, sondern im Verband gemauert. Gruß Wolfgang |
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Morgen Marco,
eine "Zugfesteverbindung" über Maueranschlussanker oder Mauerwerk im Verband ist auch noch zusätzlich zu den bereits genannten Fällen erforderlich, sobald Du in einem Erdbebengebiet baust. Gruss Markus |
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