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Verkehrslast bei Spindeltreppen 10 Dez 2003 08:33 #1424

  • Thomas
  • Thomass Avatar Autor
Hallo Kollegen,<br />
<br />
hat jemand Erfahrungen mit Prüfing. zum Thema Nutlast auf Spindeltreppen? Bei Hotels sollen als 2. Fluchtweg (keine notwendigen Treppen i.S.d. BO) Spindeltreppen gebaut werden. Die DIN 1055/3 (10/2002) ist eindeutig: bei Treppen die als Fluchtweg dienen p= 5,0 kN/m². Das ist m.E. Unsinn, da die Geometrie meiner Treppen (Laufbreite 1,10 m) allerhöchstens 2 Personen je Stufe zulässt und Gedänge im Fluchtfall wie bei "normalen" (geraden) Treppen mit Laufbreiten von 1,50 m und mehr nicht auftreten kann. Ich halte 3,5 kN/m² für ausreichend auch im Hinblick darauf, dass es sich im Fluchtfall um eine außergewöhnliche Einwirkung (Sonderlastfall) handelt. Wer hat Erfahrungen dazu? Darf bei der Weiterleitung der Lasten in darunter liegende Konstruktionen die Nutzlast auf 3,5 kN/m² abgemindert werden?<br />
<br />
Besten Dank!<br />
- Thomas -

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Re: Verkehrslast bei Spindeltreppen 10 Dez 2003 09:18 #1425

  • Lastwolf
  • Lastwolfs Avatar Autor
Schau mal in der DIN 1055 Teil 3 unter Treppen in öffentlichen Gebäuden nach. Du mußt eine Verkehrslast von 500 kg/m² ansetzen.<br />
<br />
Diskussion zwecklos!!!<br />
<br />
Lastwolf

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Re: Verkehrslast bei Spindeltreppen 10 Dez 2003 09:25 #1427

  • andreas
  • andreass Avatar Autor
>Die Werte der DIN sind immer einzuhalten, es sei denn, Du kannst den Prüfer zu einer Ausnahme bewegen.

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Re: Verkehrslast bei Spindeltreppen 10 Dez 2003 12:07 #1426

  • Hof
  • Hofs Avatar Autor
die Flächenlasten der DIN 1055 gelten nur , wenn eine ausreichende Querverteilung der Lasten möglich ist. Bei Spindeltreppen werden die Einzelstufen i.d.R. durch Einzellasten in ungünstigster Laststellung bemessen ( Wohngeb. 1,50 KN / öffentl. Geb. 2,00 KN ).<br />
Vertikale Verkehrslasten in Form von Flächenlasten brauchen dann nicht mehr angesetzt zu werden.<br />

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Re: Verkehrslast bei Spindeltreppen 10 Dez 2003 13:56 #1428

  • Hubert
  • Huberts Avatar Autor
Zitat: "Bei Spindeltreppen werden die Einzelstufen i.d.R. durch Einzellasten in ungünstigster Laststellung bemessen ( Wohngeb. 1,50 KN / öffentl. Geb. 2,00 KN )."<br />
Das gilt doch nur für jede einzelne Stufe und deren Anschluß am Spindelrohr, nicht für die Gesamtheit der Treppe! Weitere Frage: Wie muß die Flächenlast auf einer Industrietreppe angesetzt werden, die beispielsweise 20 oder 30 m hoch ist und nur zu Inspektions- oder Reparaturzwecken begangen wird? Denke dabei an einen Industrieschornstein. Da käme ja einiges an V-Lasten zusammen, die eigentlich nie auftreten werden? Gibt es hierfür Regelungen? Und wie ist hier der Wind anzusetzen, wenn das Geländer aus 2 Holmen und Handlauf besteht?<br />
<br />
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Re: Verkehrslast bei Spindeltreppen 10 Dez 2003 14:56 #1429

  • Manni
  • Mannis Avatar Autor
hallo hubert,<br />
<br />
bei industrieschornsteinen sind die lasten aus der begehbarkeit lokale probleme. <br />
<br />
für treppen für wartungs- und inspektionszwecken kann man sich an den gerüstgruppen orientieren (unsere prüfer hatten jedenfalls nichts dagegen). Wind auf Holm kann man getrost vernachlässigen, wenn keine ausfachung vorhanden ist.<br />
<br />
Aber für fluchttreppen sollte man das system wirklich mit den Lasten nach DIN 1055-3 berechnen. einzelne stufen mit den einzellasten wie du schon sagtest und das gesamtsystem der spindeltreppen halbseitig mit 5kN/m² auf jeder etage belasten -> ergibt max. Einspannmoment. <br />
<br />
Für unsere Architekten:<br />
Man kann an der Treppe kein Schild hinhängen: "Im Notfall bitte nie mehr als 3 Personen gleichzeitig die Treppe betreten"!!!<br />

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