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Hallo. Kollegen!
Bräuchte Euren Rat! Eine Reihenhaussiedlung (8xHäuser), sehr einfach und primitiv, 3xGeschosse, wird auf einer bestehenden Bodenplatte gegründet. Die Bodenplatte ist völlig OK (frostsicher, 35cm dick, ausreichend bewehrt u.s.w) Die Häuser bekommen dazwischen eine Doppelwand 2x17,5 KS 20, also mit Schallschutz ist auch in Ordnung. Das einzige, was mir Sorgen macht, ist die durchgehende Gründung bzw. Bodenplatte als Schallübertragungsbrücke. Hab schon paar Gerichtsurteile darüber gelesen... Nin meine Frage: kennt jemand von Euch eine vernünftige Möglichkeit, die Schallbrücke zu beseitigen oder abzumindern? Viele Grüße und gute Arbeitswoche! Dipl.-Ing. Stanislav Gonta Habichtweeg 9 42115 Wuppertal |
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Hallo Stanislav,
Es gibt Untersuchungen darüber wie hoch der Abzug durch Flankenübertragung ist. Bei durchgehender Bodenplatte zwischen 4 un 8 dB je nach Literatur. Es gibt Abminderungsmöglichkeiten wenn du z.B. eine weiche Unterlage unter die Wände stellst.(evt. eine Bautenschutzmatte mit entsprechender Abminderung nach Zulassung) Auf jeden Fall solltest du den Nachweis vor Baubeginn führen und schriftlich mit den Bauherren den erreichten Schallschutzstandard vereinbaren. (Hier wohl nur die Mindestanforderungen). Das ist wohl die einfachste und günstigste Variante. überlegen könnte man auch ob man die Platte auftrennt wenn sie das statisch mitmacht. Gruß Andreas ..
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Was macht ihr denn bei durchlaufenden Decken, wo die aufstehenden Wände Wohnungen voneinander Trennen, vielleicht sogar noch Wohnungen und Büros oder Arztpraxen?
Decke auftrennen? Schwimmender Estrich auf der Bodenplatte, Trittschalldämmung dementsprechend auswählen (dyn. Steifigkeit), sorgsame Trennung der Estrichplatte zur Wand und mit dem Wandgewicht (Rohdichte) spielen, bis der Nachweis hinkommt. |
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Hallo Fantomas
ganz so einfach ist es nicht. Stanislav sprach (denke ich) das Problem des erhöhten Schallschutzes an. Wenn du eine durchgehende Decke (auch im Geschosswohnungsbau) hast bekommst du den erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 nicht mehr hin. Wenn du mit den Bauherren nichts vereinbarst, schuldest du automatisch den angesprochenen erhöhten Schallschutz, den die Bauherren später auch einklagen können. Und das wird teuer. Gruß Andreas ..
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Grüss dich Stanislav,
also ich sehe das ähnlich wie Andreas. der Einfluss der Schallübertragung im UG wird sich im Bereich 4-8 dB bewegen. Literatur z.B. Gösele. In der Literatur ist immer wieder das Problem "gemeinsames Fundament" angesprochen. Der Einfluß auf den Schallschutz im EG ist gering. (Lit. 0 - 2 dB) Mit der gewählten Wand wird ein R'w > 70 dB erreicht. Somit wäre im EG der erhöhte Schallschutz gut möglich. Dass im UG der erhöhte Schallschutz (wahrscheinlich) nicht eingehalten wird, würde ich schriftlich vereinbaren. Bedenken hätte ich, wenn im UG kein Estrich mit Trittschallschutz eingebaut werden würde, sonst hört der Nachbar jeden Schritt - Die Decken werden ja wohl getrennt werden. (zum Beitrag von Fantomas) - Zwischen die Wände sollten m.M. 4 cm Fuge mit 2 Lagen Trennwandplatte versetzt eingebaut werden. (keine Platte mit Falz!) - Die Außenwände sollten im UG unbedingt auch getrennt werden. Gruß Helmut |
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