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Terrassenüberdachung in F30 ? 02 Mär 2006 08:27 #13546

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Moin moin,
ein Prüfstatiker in Brandenburg verlangt von mir den Nachweis des Feuerwiderstandes F30 für tragende Bauteile nach §24 und §25 BbgBO.
Brandenburg hat dies wohl neu eingeführt, aber ich weiß jetzt eigentlich nicht, wie ich an einer Terrassenüberdachung aus Holz (Sparren 6/15, Rähm 6/15 und Stütze 12/12 cm) den Feuerwiderstand nachweisen soll.
Ich baue doch nicht den "Kölner Dom" neu...
Hat jemand von Euch eine Idee !
Gruß Woodpecker

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ReTerrassenüberdachung in F30 ? 02 Mär 2006 08:44 #13547

der restquerschnitt muss nach 30 minuten feuer eine ausreichende tragfähigkeit besitzen. beispiele für mindestbreiten von F-30 stützen sind z. b. im schneider (10.81 - 15. aufl) zu finden.

aber interressant wär vielmehr der grund, warum die terrassenüberdachung in F-30 ausgebildet werden soll. ist es ein grössere objekt oder "nur" ein einfamilienwohnhaus?
wichtiger ist ja vielmehr, dass personen da schnell wegkommen. ich würd ja nicht so lange unter einem brennenden dach sitzen wollen ;-)

gruss

bernd

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ReTerrassenüberdachung in F30 ? 02 Mär 2006 09:14 #13548

  • Woodpecker
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Hallo Bernd,
ein Prüfer sagte mir, daß in Brandenburg größere "Feuerwehrgebiete" eingeteilt wurden. Aus diesem Grund wurde dann die Bauordnung geändert, damit die Wehren mehr Zeit haben...
Ich denke die spinnen komplett...
Nun ja, ich sitzte hier in Niedersachsen und muß mich jetzt mit so einen Müll beschäftigen.
Gruß Woodpecker

Ach ja, es handelt sich um eine 3*4m große Terrassenüberdachung an ein Einfamilienhaus, also ein gewaltiges Projekt.

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ReTerrassenüberdachung in F30 ? 02 Mär 2006 09:33 #13551

paragraphenreiter...

mir würd's ja noch einleuchten, wenn es eine terrasse mit publikumsverkehr (gaststätte o. ä.) wäre, wo ein fluchtweg über die terrasse ins freie führt.


irgendwann kommt sicherlich auch mal jemand auf die idee, die profiltiefe meiner bürostuhlrollen zu bemängeln ;-)


frohes schaffen noch...

bernd

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ReTerrassenüberdachung in F30 ? 03 Mär 2006 07:31 #13567

Hallo Woodpecker,
das ist ja der größte Unsinn den ich in der letzten Zeit gehört habe. In jeder Bauordnung Deutschlands haben Dächer keinerlei Anforderungen an den Feuerwiderstand, es sei denn sie müssen einen Brandüberschlag auf höherliegende angebaute Geschosse behindern. Dann bezieht sich jedoch der Feuerwiderstand auf den Raumabschluss, d.h. die Flammen dürfen nicht durch die Dachebene durchschlagen. Bei einem Einfamilienhaus ist dies jedoch Unsinn, da selbst die Decken zwischen EG und OG keinen Feuerwiderstand aufweisen müssen.
Gruß Maik Mahr

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ReTerrassenüberdachung in F30 ? 03 Mär 2006 07:48 #13569

  • Woodpecker
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Hallo Maik,
das sehe ich genauso...
Nur, der Prüfer verlanggt genau folgendes:
"Der Nachweis des Feuerwiderstandes F30 für tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile nach § 24 und 25 BbgBO ist noch zu erbringen".
Man sagte mir, daß Brandenburg seit ´05 eine neue Landesbauordnung hat.

Gruß Woodpecker

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