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Welche Anforderungsklasse der Rissbreitenbeschränkung für Kellerwände in Beton kann man annehmen, wenn man den Keller als schwarze Wanne ausführt.
Normalerweise ist ja Anforderungsklasse E (0.3mm) massgebend. Kann man hier Anforderungsklasse F (0.4mm) ansetzten, da die Wände durch Bitumenbahnen oder Deitermann abgedichtet werden. |
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würde ich auch so sehen, mit dem Zusatz von mind. XC4
wegen möglicher Kondensat-Ansammlung |
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es sollte bedacht werden, dass die dauerhaftigkeit einer bit. abdichtung nicht identisch ist der nutzungsdauer des bauwerkes!
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Dauerhaftigkeit der abdichtenden Beschichtung ist natürlich Grundvoraussetzung.
Für die Bereiche, wo ich nichts warten kann, ist wohl konstruktiv dafür zu sorgen, dass diese Beschichtung die erforderliche Standzeit überdauert. Und Bereiche, wo es nicht so ist sind zu warten und entsprechend zu sanieren, wenn es erforderlich ist. Dessen muss wohl der Bauherr bewusst gemacht werden, zum Bsp. über einen Wartungsplan. Verschleißschichten sind zBsp. zu erneuern .... Sonst denke ich wird man eher die höhere Einstufung in der Expositionsklasse usw. wählen müssen. |
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