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ReAnprall in Garage 16 Feb 2006 11:48 #13237

hallo,
ich würde die sache mal etwas anders betrachten.
sie sagen, daß es sich um eine einzelgarage für ein feuerwehrfahrzeug (LKW) handelt.
die seitlichen wände sind nicht durch dei decke belastet.
die tragenden bauteile sind in ihrem fall stahlbetonstützen in einem gewissen abstand die die decke tragen und eine aussteifung der 24 cm ks-wand bilden.
nach din sind horz. lasten für tragenden bauteile in GARAGEN WERKSTäTTEN LAGERRäUME (AUCH PARKHäUSER) anzusetzen. ihre garage (für ein fahrzeug) würde ich nicht (inf. des fahrzeugverkehrs ART und NUTZUNG) in die o. gen. bauwerke einordnen. ein anprall unter 90° kann nicht auf die seitenwände entstehen.
ich würde (für den fall eines anpralles auf die seitenwand --- STüTZE--- ) versuchen, die stützen so zu bemessen, daß ggf. eine ausfallen kann und die decke mit einem ggf kleinen tragenden unterzug immer noch ausreichen tragfähig ist.
als anprall würde ich nur die last : sin(anprallwinkel)*last ansetzen.

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ReAnprall in Garage 16 Feb 2006 14:34 #13245

Die Tragfähigkeit der Unterzüge bei versagender Stütze ist jedoch für sich wohl nicht gegeben.
Wenn ich richtig sehe müsste ich den Unterzug bei fehlender Innenstütze berechnen im Lastfall der außergewöhnlichen Belastung. Wie muss ich dabei Verkehrslasten aus Dach und der darüber liegenden Decke einstufen?

Den Hinweis, die Last einer versagenden Stütze auf Nachbar-Konstruktionen zu übertragen finde ich gut. Zumal ich die Wand oben durch einen konstruktiven Ringbalken abschließe und dieser über die Stützen hinweggeführt wird. Weiterhin ist ein Verbund der Stützen mit der KS-Wand über konstr. Maueranker vorgesehen.
Ist die Lastübertragung über den Ringbalken auf die KS-Wand in ähnlicher Weise zu berechnen, wie ich oben für den Unterzug beschrieben habe?

Es soll ja keine Wissenschaft werden.
Da sagte mal einer:' So gut wie nötig, aber nicht wie möglich'

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ReAnprall in Garage 16 Feb 2006 16:03 #13253

Hallo etbau,
Fahrzeuganprall kann nur dann wirksam werden, wenn die "Zufahrt" gesichert ist. Parallel zur Fahrtrichtung im Inneren einer Einzelgarage also eher weniger, Abminderung wie gesagt /sin(Aufprallwinkel) erscheint sinnvoll, Eckbauteile in beiden Richtungen bemessen. Gefährdet erscheinen die Torpfosten und die Rückwand. Für Feuerwehrgebäude und ähnliches gibt es Sonderbauvorschriften- die Sicherungsmaßnahmen dürfen die Nutzung nicht stören, besteht tatsächlich die Gefahr, daß eine Feuerwehr uneingewiesen die volle Anprallast in das Gebäude einträgt? Zur Not hilft auch ein Dispenzantrag beim Bauordnungsamt.

MFG ib

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