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Habe vor 4 Monaten einen Antrag gestellt zur Aufnahme in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner. In Sachsen müssen Bauvorhaben geprüft werden, wenn der Aufsteller nicht in die o.g. Liste aufgenommen ist. Die Liste wird von der Ingenieurkammer geführt.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste liegen vor. Angeblich schafft man jedoch bei der Ingenieurkammer Sachsen aufgrund von Arbeitsüberlastung die zeitnahe Bearbeitung der Anträge nicht. Mittlerweile entstehen meinen Auftraggebern Extrakosten: - Bauanträge mit meiner Statik werden nicht weiterbearbeitet, weil angeblich die Unterlagen nicht vollständig sind (fehlende Listeneintragung) - Eigentlich müßte jetzt die Statik geprüft werden, um den Baubeginn abzusichern. Hat jemand Erfahrung mit der Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner in Sachsen? Kann man der Ingenieurkammer die Extrakosten in Rechnung stellen? |
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Hallo Markus03,
die Aussage "wenn man nicht in der Liste ist, muss geprüft werden" ist nicht korrekt. Statiken für Gebäudeklasse 1 bis 3 dürfen nur von qualifizierten Tragwerksplanern aufgestellt werden, d.h. wenn Du nicht in der Liste stehst, darfst Du diese Statiken nicht erstellen. Bei der Bauaufsicht in Dresden hättest Du die Chance, glaubhaft nachzuweisen, dass Du die Voraussetzungen erfüllst, und der Antrag in der Kammer eingegangen ist. Gruß Maik Mahr |
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Hallo ,
Frage 1 ja , hat bei mir ca. 3 Monate gedauert ,eingereicht im August 05 Frage 2 versuch es , wird aber vergebliche mühe sein Gruß RM |
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