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Hallo,
kann mir jemand sagen, wo in schriftlicher Form steht, dass Gebäude, die nach alter DIN 1045 geplant wurden nach neuer DIN 1045-1 auszuführen sind, um den Stand der Technik z.B. hinsichtlich Betondeckung, Beton, etc. gewährleisten zu können? Vielen Dank schon mal! Gruß Tobias |
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Hallo,
ich glaube nicht daß das in "schriftlicher Form" irgendwo steht, es ist wohl eher so, daß öffentlich-rechtlich Bauvorhaben, die vor Einführung der neuen DIN 1045-1 genehmigt wurden, noch nach alter Norm ausgeführt werden dürfen. Privatrechtlich ist der Aufsteller jedoch verpflichtet, den Bauherrn auf die Konsequenzen hinzuweisen und nach dessen Entscheidung zu verfahren. Gruß Wolfgang |
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Hallo,
dazu gibt es einen ausführlichen Kommentar in Motzke, G., Litzner, H.-U und Meyer, L.: Planung und Ausführung von Betonbauwerken – nach alter oder neuer Norm? Beton 52 (2002), Heft 7 + 8, Seiten 368 bis 372. oder hier: www.betonverein.de unter => Häufige Fragen Weitere Informationen bei www.gueb-online.de/ unter => Schriften => Rundschreiben. Gruß Stefan |
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Zunächst hat der Ingenieur bei der Planung des Gebäudes die öffentlich-rechtlichen Forderungen (Baurecht) zu beachten.
Der Unternehmer hat hingegen nach Fertigstellung des Bauwerkes bei der Abnahme ein Werk zu übergeben, das den zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültigen aktuellen Normen entspricht. Aufgrund dieser Forderung bestehen Baufirmen darauf, dass nur noch nach neuer Norm ausgeführt wird. Theoretisch kann ein Bauherr die Abnahme eines Gebäudes verweigern, wenn nach alter Norm ausgeführt wurde. |
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