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Hallo Kollegen ,
bei der Berechnung von Stahlbetonelementen ( Decken , Träger ) ohne außergewöhnliche Belastungen Rotation nachweisen oder nicht ? Gruß RM |
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Hallo RM,
dass kommt ganz drauf an wie du rechnest. - Bei linear-elastischer Schnittgrößenermittlung ist i.A. (8.2 (2)) kein expliziter Nachweis der Rotationsfähigkeit erforderlich. "Gesunder Weise" sollte man ggf. noch die bezogenen Druckzonenhöhen x/d <=0,45/0,35 und die Mindestbewehrung sowieso beachten. - Bei begrenzter Momentenumlagerung wird die Rotationsfähigkeit durch die geforderten Kriterien 8.3 (3) erzwungen, ein expliziter Nachweis der Rotation ist auch hier - meiner Ansicht nach - nicht erforderlich. - Bei Verfahren nach Plastizitätstheorie sollte die Rotation geprüft werden, wobei 8.4.1 (2) doch ein wenig Interpretationsspielraum lässt - Bei nichtlinearen Verfahren der Schnittgrößenermittlung verschwindet der Nachweis der Rotation im Verfahren (Einhaltung der Grenzdehnungen) selbst . Vielleicht noch ergänzend zu der Plastizitätstheorie. Der Punkt 8.4.1 (3) lässt sich sicher auch sinnvoller Weise auf einachsige Systeme "strecken" bei einem Verhältnis x/d=0,25 ist die Bruchdehnung im Stahl wenigstens 10,5%o. Ansonsten hilft eine Verbügelung (Erhöhung Betonbruchdehnung) und Druckbewehung (Erhöhung der Stahldehnung der Zugbewehrung) bei Betonversagen im Rotationsbereich. Hoffe das hilft etwas weiter Gruß, Frank |
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