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Gast
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hallo,
kann mir jemand folgende frage beantworten: wenn ich bei der bemessung einer winkelstützmauer einen SLW-Belastung ansetzte (kleine Anliegerstraße über die jedoch die Erschließung eines Baugebietes erfolgen soll, also Schwerlastverkehr hauptsächlich während der Erschließungszeit), muss man dann die Standsicherheit dann nach LF 1 gemäß DIN 1054 nachweisen, oder reicht auch LF 2 gem. DIN 1054 aus? bzw. gibt es da eine "Fausformel" wann nun Verkehrslasten als regelmäßig gelten und wann nicht?. Bin dankbar für jede antwort |
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Hallo mt,
ich würd den SLW als Gebrauchszustand ansehen. Auch wenn das Wohngebiet fertig und bezogen ist, fährt da dann immer noch ein Müllfahrzeug oder ein Sprudellaster durch. Bei uns im Studium hiess es mal im Zusammenhang mit Hofkellerdecken: Schwngbreiten-Nachweis führen auch wenn nur 1 x wöchentlich der Müllwagn kommt. Sehe ich hier ähnlich. Ausserdem ist bei verminderten Sicherheiten im Belag der Strasse sicher, dass sich Risse bilden. Wer trägt dann die Verantwortung? Klar, im Zweifelsfall immer der Statiker ![]() Gruss Markus |
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Hallo Kollegen,
ich schlage mich gerade mit dem selben Problem rum. Winkelstützmauer im Bereich eines Discountmarktes der von LKW beschickt wird. Ich habe jetzt mal den SLW60 angesetzt. 1. Muß ich zusätzlich zum SLW noch eine weitere Nutzlast ansetzen (Verkehr)? 2. Muß ich beim SLW auch Gleiten nachweisen, und wo setze ich den SLW an. Direkt an der Mauer oder auch zum Beispiel 1m entfernt. Da geht dann der Gleitnachweis baden. 3. Wie sieht es mit Lasten aus Anprall aus. Stützwand steht ca 30cm höher (Später + Geländer) Theoretisch kann ja ein zweizügiger LKW vollbeladen mal mit 25 Kmh an die Mauer krachen !? Für eine Diskussion wäre ich dankbar Gruß Andreas ..
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hallo andreas,
1. slw 60 ist sinnvoll, meistens reicht sind die lkws ja 40 tonner. 2. zusätlich zum slw muss (sage ich) keine zusätzliche nutzlast mehr angesetzt werden 3. gleiten muss natürlich auch für den lastfall slw nachgewiesen werden. maßgeben ist dabei wenn der slw hinter dem sporn fährt, so dass der Erddruck aus dem slw voll wirkt, aber keine auflast aus dem slw da ist. das ist für den gleitnachweis natürlich schlecht, daraus resultierte ja auch meine fragen bzw. LF 1 oder LF 2....., wobei ich auch eher der meinung bin, dass die slw-belastung als regelmäßig auftretende verkehrslast einzustufen ist. 4.bzgl. anprallasten: muss man sicherlich auch ansetzen, dann ist aber der nachweis nach LF 3 ausreichend. wie man die allerdings ansetzt weiß ich nicht so genau. gruß manuela |
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Hallo Andreas,
ich würde bezüglich der Lasten mal Anregung aus der EAB EB55 holen. gruß Knut |
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Hallo Knut,
da hast du mich erwischt. Ich habe keine Ahnung was die EAB EB55 ist. Eventuell bist du so freundlich und kannst mir einen Link empfehlen, oder mailst oder faxt (05458-9326-15) mir was zu. Danke im vorraus Gruß Andreas ..
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