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Hallo Forumsteilnehmer,
folgender Fall: Holzleimbinder als Dreigelenkrahmen. Alte Konstruktion an neuem Standort wieder aufgebaut. Beim Aufbau wurden Risse in 2 der 60° geneigten Stützen festgestellt (Risse in den Leimfugen). Der Bauherr hat Stahllaschen um die Stützen (2 Stück pro Stütze) angelegt. Frage: Läßt sich die Tragfähigkeit dieser "defekten und instandgesetzten(??)" Stützen nachweisen?? Wie beurteilt Ihr die Bausubstanz (ich weiß Ferndiagnose ist schwierig)?? Ist wirklich ein Sachverständigengutachten zur Untersuchung der Konstruktion (ggf. mit Probenahmen) erforderlich, oder läßt sich die Tragfähigkeit statisch nachweisen?? Gruß an alle Mitstreiter Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Hallo,
in den Fugen werden bekanntlich Schubspannungen übertragen. Man könnte nun versuchen, den "Restquerschnitt" nachzuweisen, sollte aber in jedem Fall die Ursachen des Aufreißens der Leimfugen klären. Dies wird mit Sicherheit schwierig und nicht eindeutig möglich sein. Notfalls Querschnitt durch "verbrettern" verstärken? Heikeler Fall derzeit... MfG
GM |
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Hallo und guten Morgen,
dafür würde ich den meinen Kopf nicht hinhalten. Wiederverwendung von beschädigten Tragelementen kann man nicht tolerieren. freundliche Grüße KLAUS Hümmerich |
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Naja - die Laschen um die Binder - halte ich auch nicht für besonders dauerhaft und standsicher - klar besser austauschen! Aber - wie schaut es zum Beispiel mit dem Einleimen von Gewindestangen aus? Oder auch die "neuen" Spax-Schrauben haben eine Zulassung für Längs- und Querkraftübernahme. Hängt meines Erachtens von dem Umfang der gelösten Stellen - und VORALLEM der zu erwartenden Restzeit! Leichter jetzt 2 Binder ersetzen als in ein einigen Jahren die Halle ab- und wiederaufbauen! Viel Erfolg! Christoph Kern - www.schwabenhalle.de
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