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ReEintrag in Ing.-Kammer 28 Jan 2006 18:52 #12732

zu 1:
da kann man ja froh sein nicht im saarland zu wohnen/arbeiten.
Nur gut, dass noch nicht die ADAC-Mitgliedschaft Pflicht ist, um sein Auto im öffentl. Raum zu bewegen.
Aber wer weiß, was uns die Zukunft bringt ....

Nur der eigentl. Vorteil wurde m.e. noch nicht genannt, und um den ging es wohl.

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ReEintrag in Ing.-Kammer 28 Jan 2006 18:56 #12733

der vorteil:

wenn es wie im saarland funzt, sind die billig wohnzimmerstatiker und teileweise auch die statiker von deckenfirmen ausgeschaltet, was den honoraren sehr zu gute kommt.

desweiteren ist der vorteil für den bauherrn, daß der statiker eine berufshaftpflicht besitzt. wohnzimmerstatiker haben meist keine oder sind unterversichert.

gruß
chris

PS: @pankow wie schaffen sie es, immer 2x zu erscheinen? *ggg*
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Christian Marx
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ReEintrag in Ing.-Kammer 28 Jan 2006 20:02 #12734

Hallo,
die Ing.-Kammer in Niedersachsen geht noch weiter...
Ohne zusätzlichen Eintrag in die "Tragwerksplanerliste" darf man keine Statiken aufstellen (oder diese müssen geprüft werden). In diese Tragwerksplanerliste kommt man nur, wenn man in der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragen ist. In Schleswig-Holstein ist es ähnlich.
Auch Thüringen verlangt mittlerweile den Eintrag in der Kammer.
Das Problem ist, wenn ich in der Tragwerksplanerliste in Niedersachsen eingetragen bin, darf ich noch lange nicht in Schlewsig-Holstein Statiken aufstellen, hierzu muß ich dann auch in S.-H. Ing.-Kammer eingetragen sein.
Wie gesagt, sonst wird alles geprüft auch Carport´s.
Mittlerweile unterschreibe ich für einen Prüf.-Ing aus S.-H. (wenn dieser in Niedersachsen tätig ist) und er unterschreibt für mich in S.-H.
Ach ja, in Schleswig-Hostein muß ich noch ein gültiges Führungszeugnis einreichen, sonst kommt man überhaupt nicht in die Kammer...
Meiner Meinung nach sollte man hier in Deutschland noch eine Badekappenpflicht beim Duschen einführen, damit die Haare nicht das Siel verstopfen, was haltet Ihr davon ?

Munter bleiben...
Gruß Woodpecker

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ReEintrag in Ing.-Kammer 28 Jan 2006 20:05 #12735

die kammern hessen, badenW. saarland und reinland pfalz arbeiten zusammen und erkennen sich gegenseitig weitestgehend an.

da ist das problem nicht ganz so groß.

natürliche muß man für eine prüfbefreiung auch hier in der liste der tragwerksplaner sein.
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ReEintrag in Ing.-Kammer 28 Jan 2006 21:02 #12736

  • Mitch
  • Mitchs Avatar Autor
Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Beiträge und Kommentare!
Aber ein Teil meiner Frage wurde eigentlich noch nicht beantwortet.
"Welche Voraussetzungen muß man mitbringen?" Reicht die Einreichnung des Diploms und (in Schleswig-Holstein) eines Führungszeugnisses?
Vielen Dank!

Gruß, Mitch

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ReEintrag in Ing.-Kammer 28 Jan 2006 21:04 #12737

da hat jede kammer eigene vorschriften.

meist 3 jahre berufserfahrung mit nachweis. projekte einreichen.

gruß
chris
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