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Brandschutznachweis von Kragstützen 18 Jan 2006 15:12 #12498

Hallo Kollegen,

ich habe ein bisschen zum Thema Brandschutz nachgeforscht, habe aber nichts zum Thema Brandschutznachweis von Stb-Kragstützen nach neuer DIN 1045-1 gefunden.
DIN 4102-4 mit DIN 4102-22 gelten nur für Pendelstützen bzw. für Stützen in ausgesteifen Bauwerken. Brandschutzteil der Eurocodes DIN EN V 1992-1-2 zusammen mit der DIBt Richtlinie kann ich meiner Meinung nach auch nicht anwenden, da die Dibt-Richtlinie nur das Tabellenverfahren des Eurocode zur Bemessung erlaubt. Das Tabellenverfahren ist aber auch nur für Pendelstützen gedacht...
Wie also kann ich mit den derzeit bauaufsichtlich eingeführten Normen einen gültigen Nachweis für Stb-Kragstützen führen.

Danke im Voraus Gruß Ralph

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ReBrandschutznachweis von Kragstützen 18 Jan 2006 17:16 #12502

eine kragstütze ist eine pendelstütze mit doppelter knicklänge - vielleicht hilft das weiter?

gruß
chris
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
FON: +49 (0) 6805/943 145
FAX: +49 (0) 6805/943 146
www.mcs-info.de

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ReBrandschutznachweis von Kragstützen 19 Jan 2006 08:03 #12506

ich meine dem kollegen ralph kam es mehr auf das wörtchen ausgesteift an. die berechnung der knicklänge einer kragstütze (ggf. fundamenteinspannung!) war (meine ich) nicht das primäre problem ;) ...

frohes schaffen, fränker

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ReBrandschutznachweis von Kragstützen 19 Jan 2006 12:11 #12516

Hallo Ralph,

die Kragstützen sind bezüglich Brandschutznachweis eine Lücke.
Dies war aber auch schon in der alten 4102 so. Es wurden immer
nur Mindestabmessungen für beidseitig rotationsbehinderte
Stützen und Pendelstützen angegeben. Es hat sich nur niemand
Gedanken um Kragstützen gemacht und das wurde i.A. auch so
akzeptiert. Nun hat man die neue Normung und damit die Probleme
mit dem Brandschutz in Verbindung mit der DIN 1045-1. Für beidseitig
gehaltene Stützen gibt es im Betonkalender 2006 nunmehr eine Tabelle
mit Mindestabmessungen die hoffentlich so von allen akzepiert wird, denn
bis jetzt wurden mehr schlecht als recht irgendwelche Heißbemessungen
durchgeführt - mit dem Ergebnis, dass die neue DIN 1045-1 zu wenig
Bewehrung bei druckbeanspruchten Bauteilen im Bezug auf den Brandschutz
nach DIN 4102-22 ergab-
Man hat also zum Teil die Stützen noch mal nach alter 1045 gerechnet, um den
Brandschutz in den Griff zu bekommen.
Bei Kragstützen kann die Heißbemessung nicht mit den einfachen Formeln
und alpha... geführt werden, da hier das Kragmoment m.E. nicht richtig
einfließt und nur Druckkräfte betrachtet werden. Vielleicht hilft eine
Betrachtung als Biegeglied weiter? Dann ist jedoch die Frage des Steifigkeits-
abfalls im Brandfall und der Knickgefahr nicht gelöst. Vielleicht hat jemand
hierzu eine Idee?

R. Harzer
Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer

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ReBrandschutznachweis von Kragstützen 13 Mär 2006 18:26 #13790

Hallo,

Beispiele (Stand März 2006) gibt es unter:
www.ibmb.tu-braunschweig.de/docpool/reports/richter.pdf

Gruß
Josef

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ReBrandschutznachweis von Kragstützen 13 Mär 2006 18:55 #13792

dankeschön josef !

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