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Hallo Kollegen,
ich habe ein bisschen zum Thema Brandschutz nachgeforscht, habe aber nichts zum Thema Brandschutznachweis von Stb-Kragstützen nach neuer DIN 1045-1 gefunden. DIN 4102-4 mit DIN 4102-22 gelten nur für Pendelstützen bzw. für Stützen in ausgesteifen Bauwerken. Brandschutzteil der Eurocodes DIN EN V 1992-1-2 zusammen mit der DIBt Richtlinie kann ich meiner Meinung nach auch nicht anwenden, da die Dibt-Richtlinie nur das Tabellenverfahren des Eurocode zur Bemessung erlaubt. Das Tabellenverfahren ist aber auch nur für Pendelstützen gedacht... Wie also kann ich mit den derzeit bauaufsichtlich eingeführten Normen einen gültigen Nachweis für Stb-Kragstützen führen. Danke im Voraus Gruß Ralph |
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eine kragstütze ist eine pendelstütze mit doppelter knicklänge - vielleicht hilft das weiter?
gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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ich meine dem kollegen ralph kam es mehr auf das wörtchen ausgesteift an. die berechnung der knicklänge einer kragstütze (ggf. fundamenteinspannung!) war (meine ich) nicht das primäre problem
![]() frohes schaffen, fränker |
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Hallo Ralph,
die Kragstützen sind bezüglich Brandschutznachweis eine Lücke. Dies war aber auch schon in der alten 4102 so. Es wurden immer nur Mindestabmessungen für beidseitig rotationsbehinderte Stützen und Pendelstützen angegeben. Es hat sich nur niemand Gedanken um Kragstützen gemacht und das wurde i.A. auch so akzeptiert. Nun hat man die neue Normung und damit die Probleme mit dem Brandschutz in Verbindung mit der DIN 1045-1. Für beidseitig gehaltene Stützen gibt es im Betonkalender 2006 nunmehr eine Tabelle mit Mindestabmessungen die hoffentlich so von allen akzepiert wird, denn bis jetzt wurden mehr schlecht als recht irgendwelche Heißbemessungen durchgeführt - mit dem Ergebnis, dass die neue DIN 1045-1 zu wenig Bewehrung bei druckbeanspruchten Bauteilen im Bezug auf den Brandschutz nach DIN 4102-22 ergab- Man hat also zum Teil die Stützen noch mal nach alter 1045 gerechnet, um den Brandschutz in den Griff zu bekommen. Bei Kragstützen kann die Heißbemessung nicht mit den einfachen Formeln und alpha... geführt werden, da hier das Kragmoment m.E. nicht richtig einfließt und nur Druckkräfte betrachtet werden. Vielleicht hilft eine Betrachtung als Biegeglied weiter? Dann ist jedoch die Frage des Steifigkeits- abfalls im Brandfall und der Knickgefahr nicht gelöst. Vielleicht hat jemand hierzu eine Idee? R. Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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Hallo,
Beispiele (Stand März 2006) gibt es unter: www.ibmb.tu-braunschweig.de/docpool/reports/richter.pdf Gruß Josef |
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dankeschön josef !
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