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Gast
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Hallo,
ich muß eine Tiefgarage mit befahrbarer Decke (Feuerwehrfahrzeug im Notfall) berechnen. Gem. DIN 1005 muß ich die Lastannahme dieser Decke in der Brückenklasse 12/12 ansetzen. Wer kann mier hierüber Auskunft geben. Muß ich bei der Berechnung etwas beachten, was ich bei "normaler" Verkehrslast nicht berücksichtigen muß bzw. was muß ich beachten ? Schon mal besten Dank... Gruß Woodpecker |
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Hallo Woodpecker,
evtl. ist ein Schwingbeiwert zu berücksichtigen! Man sollte immer prüfen, ob das Einzelrad mit F=20kN in ungünstiger Stelle (auch Durchstanzen) oder die Flächenlast mit q=6,7kN/m² maßgebend ist. R. Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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DIN 1072: Straßen- und Wegbrücken, Lastannahmen, Tabelle 2 (Lastschema etc.) kennst du?
Gruß Thomas |
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Ja, die DIN 1072 kenne ich.
Da ich aber eine Tiefgarage habe (begrünt) und man im Brandfall über diese TG hinweg muß, weiß ich nicht so recht wo und wie ich diese Lasten ansetzen soll. Schließlich könnte man überall über die Begrünung fahren, da keine Fahrspur vorhanden ist. Wie soll man da die Lasten ansetzten ? Jemand einen Tip ? Gruß Woodpecker |
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Hallo,
Zunächst einmal können nur durch Feuerwehrfahrzeuge belastete Hofkellerdecken als ruhende Belastung angesehen werden. (kein Schwingbeiwert und keine Nachweis der Schwingweite). Desweitern ist ja üblicherweise eine überschüttung vorhanden. Die Ersatzflächenlast des Fahrzeugs wird auf die unter 45 bis zur Plattenmittelebene als verteilte Last aufgebracht (ungünstigst). Meist ist die so verteilte Ersatzflächenlast ohnehin geringer als die für Hofkellerdecken übliche Verkehrslast von 5,00 KN/m². Gruss Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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..kein Feuerwehrfahrzeug fährt einfach so über eine Begrünung.
Dafür sind ( evtl mit Rasensteinen) befestigte und markierte Fahrspuren notwendig. Thomas |
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