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Grundfläche!
Ich würde den Ansatz der maßgebenden Verkehrslast an der größe des Balkons-Dachterasse festmachen . Kleiner 10m²= 5KN/m², größer 10m²=3.5 KN/m². Jupp |
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Ich stimme Jupp zu, maßgebend ist die GFL .
Ich habe selber eine Loggia (< 10m²) in meiner Wohnung, und nach hinreichender Partyerfahrung können da auf einem m² schon mal 5-6 Leute stehen, womit 3-5 kN/m² nicht so unrealistisch sind (die Raucher müssen halt draussen rauchen ![]() Thomas |
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@AO:
interessante These muss ich sagen. Da stellt sich die Frage was ist ein Balkon - architektonisch bzw. baurechtlich. Letztendlich urteile ich auch immer nach der GF aber wenn es mal knapp wird, fängt man an zu diskutieren. In diesem Sinne allen ein schönes Wochenende Schrödi |
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hi,
AO schrieb: hmmm .. warum wundert mich das nicht? ![]() wie begründest du das denn - um nochmal die frage von wolfgang aufzufrischen? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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M.E. ist ausschließlich der bauordnungsrechtliche Aspekt maßgebend, gleichgültig wie die Platte gelagert ist. Es kann nicht angehen, daß sich durch eine Konstruktionslösung /-variante die anzusetzende Belastung ändert. Widerspricht jeglicher Logik. Ergo Belastung nach DIN für
"Balkone, Laubengänge und offene, gegen Innenräume abgeschlossene Hauslauben" ansetzen ! |
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Sicher sind die Balkonlasten der DIN für den Normalfall kaum nachvollziehbar. Die 5 kN/m² bekommt man eigentlich nicht unter. Ich vermute allerdings, dass es sich hierbei um Katastrophenlasten handelt. Z.B. beim Brand einer Wohnung während einer Silvesterparty kann der Balkon schon auch übermäßig gut belegt sein.
Gruß Maik Mahr |
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