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Hallo,
ein Prüfer möchte von mir wissen wie ich einen Sturz verbolze... Ich habe daraufhin Angaben bzgl. Bolzen und Abstand gemacht und auf "Stahl im Hochbau" hingewiesen. Der Prüfer will jetzt aber von mir wissen, wo ich Angaben über verbolzte Träger in der DIN 18800 finde. Kann mir jemand helfen ? Steht vielleicht etwas im Petersen ? Danke Woodpecker |
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Hallo Woodpecker,
so weit ich mich erinnere ist die Verbolzung nur zur Erhöhung der Seitensteifigkeit da, also für die Stabilität, wenn Du also damit rein nachweistechnisch kein Problem hast, dann ist die Verbolzung rein konstruktiv zu sehen und muss nicht nachgewiesen werden. Je nach Ausführung kannst Du bei Problemen mit der Stabilität den verbolzten Gesamtquerschnitt betrachten. Gruß Michi Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Hallo Woodpecker,
ich kenn Bolzen bei mehgteiligen Stürzen und Unterzügen nur bei schmalen I-Trägern (IPE) bei denen Kippgefahr besteht. Bereitflansch (HEB ) sind nicht kippgefährdet und müssen überhaupt nicht verbolzt werden. So haben das bei mir bisher auch alle Prüfer gesehen. Wenn Du also trotzdem Verbolzt ist das rein konstruktiv und m.E. ohne statische Funktion. Frag Deinen Prüfer doch ganz frech, auf grund welcher Angabe in der DIN 18800 er meint dass Bolzen statisch erforderlich währen Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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