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Altbau, Wände, Durchgang - wie geht das?

Altbau, Wände, Durchgang - wie geht das?

09 Sep. 2005 18:18
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Hallo, liebe Leute!

Es handelt sich um einen Altbau ca. aus dem Jahre 1870. Zum Teil sollen Wände durchbrochen bzw. ein Rundbogen wieder geöffnet werden.

Wie kann ich bei der Planung am besten vorgehen, (Schritt für Schritt),

wenn ich in eine Wand einen Durchgang mit einer Breite von 4,50 m und einer lichten Höhe von 2.30 m hauen möchte? Die betreffende Wand ist ca. 0,57 m dick und 4,20 m hoch!

Bisher habe ich Verschiedenes gehört, z.B. dass zunächst die eine Hälfte der Wandstärke, also die Hälfte von 0,57 cm, waagerecht in entsprechender Höhe geschlitzt wird, dann ein Träger eingesetzt wird... Dann die andere Seite. Danach kann das Wandstück drunter weg. - Aber - was ist z.B. mit einer Auflage für den Träger - links und rechts? Können die Kräfte von der restlichen Wand aufgenommen werden? oder müssen zusätzlich senkrechte Stützen in die Wand eingestellt werden, wo der Träger dann drauf liegt?

Gibt es ggf. bessere / andere Möglichkeiten, ein Loch in eine (wahrscheinlich) tragende Wand zu bringen?

Was genau, in diesem Zusammenhang wird als Unterzug bezeichnet? Ein Stahl-Träger? Oder kann ein Unterzug auch aus Beton sein? .. Ist es dann ein sog. "Sturz"?

Falls es keine tragende Wand ist, benötige ich dann trotzdem so einen Stahlträger? Oder wird das anders gehandhabt?

Ich weiß, die Steine werden nicht von alleine da oben in der Luft schweben...
aber - das ist das erste Mal, dass ich mich mit solchen Fragen auseinandersetzen muss. Dafür kann ich andere Dinge besser. Ich studiere Innenarchitektur!

Könnte mich jemand über diese Dinge aufklären? Oder gibt es gar ein Skript?
Danke an Euch!

YoKo

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Re: ReAltbau, Wände, Durchgang - wie geht das?

09 Sep. 2005 18:40
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yoko schrieb:
Die betreffende Wand ist ca. 0,57 m dick und 4,20 m hoch!
Falls es keine tragende Wand ist, ....
Ich weiß, die Steine werden nicht von alleine da oben in der Luft schweben...

aber - das ist das erste Mal, dass ich mich mit solchen Fragen auseinandersetzen muss. Dafür kann ich andere Dinge besser. Ich studiere Innenarchitektur!
Deswegen gibt es ja auch Leute, die sich schon öfter mit solchen Fragen auseinander setzen mussten und die sowas besser können, aber die haben Bauingenieurwesen studiert...
Aber ich hab hier einen rechteckigen Raum, nicht sonderlich groß und ich weiß auch jetzt nicht genau, wie das Ding heisst, durch das ich reingekommen bin. Luke? Schott? Oder was ist das ?
Aber vielleicht kannst Du mir mal eben sagen, wie ich die Wand streichen soll und ob der Tisch hier gut steht ?

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Re: ReAltbau, Wände, Durchgang - wie geht das?

10 Sep. 2005 09:06
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Hallo yoko,
ich möchte dir nicht zu Nahe treten...
aber das ist "Maurerlehre, 1. Lehrjahr", frag doch einfach mal einen ausgebildeten Maurer wie man ein "Loch" in die Wand bekommt.

Kleiner Tip, warum stützt Du nicht die Decken links und rechts der Wand ab
und "kloppst" dann die Wand raus ? Dann kann man prima einen "Sturz" oder auch sogar einen "Unterzug" einbauen. Sollte der Rundbogen wieder geöffnet werden, dann muß doch wohl ein Sturz vorhanden sein, oder ?

Gruß Woodpecker

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Re: ReAltbau, Wände, Durchgang - wie geht das?

10 Sep. 2005 10:37
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Hallo yoko,

was meine lieben Kollegen dir sagen wollen ist, mache schöne Innenarchitektur und überlasse (auch zur eigenen Sicherheit) den Wanddurchbruch einem Statiker! Du handelst grob fahrlässig, wenn du versuchst, ohne jegliche Vorkenntnisse ein großes Loch in die wand zu hauen! Die 51- er (+2x3cm Putz) Wand ist mit Sicherheit eine tragende Wand mit Deckenlasten, wahrscheinlich sogar im EG.
Da Wanddurchbrüche in tragenden Wänden sehr komplex sind, muss mann mit der Gesamtsituation vertraut sein. Eine schnelle Lösung wirst du daher hier im Forum nicht erwarten können.

Aktuelle Situation bei mir:
Der Bauherr möchte eine EG-Wand fast komplett auflösen. Die von mir berechneten Träger und angewiesene Ausführung wird sträflichtst mißachtet! Der ausführende Maurer!! meint, das kann man auch anders machen. Querverbolzung, Stahlplatten am Auflager usw. brauche man nicht. Das kennt er nicht! Und so macht er den BH mit unqualifierten Meinungen irre.

Auch hier liegt eine große Fehlerquelle. Und hinterher ist immer der Statiker schuld.
Viele grüße
Charly

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Re: Die Bundesarchitektenkammer:

11 Sep. 2005 07:33
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Berufsaufgabe der Innenarchitektin und des Innenarchitekten ist die
gestaltende,
technische,
wirtschaftliche,
ökologische und
soziale Planung
von Innenräumen und den damit verbundenen baulichen Veränderungen von Gebäuden.

Zeitgemäße Innenarchitektur reicht vom Ausbau und von der Einrichtung bis hin zur Umnutzung und Sanierung, vom Umbau und von der Entkernung und Revitalisierung bestehender Gebäude bis hin zur Erweiterung von Räumen und zum Anbau an vorhandene Objekte.
Ihre fachliche Qualifikation und Sensibilisierung für das Planen und Gestalten im Bestand, ihre Ausbildung und Erfahrung befähigen die Innenarchitekten, umfangreiche und diffizile Ausbaumaßnahmen sowie das direkte Umfeld des Menschen entsprechend deren Bedürfnissen und Ansprüchen zu konzipieren.

Dies schließt je nach Bedarf auch Fassadenänderungen, Eingriffe in die tragende Substanz eines Gebäudes oder die Ausweitung bestehender Raumstrukturen mit ein. Als Voraussetzung dafür besitzt er die in den Landesbaugesetzen geregelte Bauvorlageberechtigung.

mfg
y.

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Re: ReDie Bundesarchitektenkammer:

11 Sep. 2005 09:44
#
Auszug aus Musterbauordnung (steht so - oder zumindest so ähnlich - in jeder Landesbauordnung):

"§ 54 Entwurfsverfasser
(1) Der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. Er ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfs verantwortlich. Der Entwurfsverfasser hat dafür zu
sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
(2) Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche
Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplaner heranzuziehen. Diese sind
für die von ihnen gefertigten Unterlagen, die sie zu unterzeichnen haben, verantwortlich. Für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachplanungen bleibt der Entwurfsverfasser verantwortlich."

Gruß
Berthold

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