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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hätte vielleicht jemand Erfarung, ob es an bestehenden Gußstützen in einem öffentlichen Gebäude (Anforderungen F90A) irgendwas brandschutzmäßig getan werden sollte (Verkleidung, Beschichtung etc.). In den Normen habe ich keinen Hinweis darauf gefunden. Es handelt sich um die Nutzungsänderung eines ehemaligen Einrichtungshauses. Danke im voraus. Dipl.Ing. S. Gonta Ingenieurbüro für Baustatik Habichtweg 9 42115 Wuppertal |
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Hallo Herr Kollege.
Hatte letztes Jahr ähnlichen Fall. Gußstützen, Brandschutzanforderung F90 und dem entgegen stehend der Wunsch des Bauherren, die Stützen sichtbar zu lassen. Konnten uns mit dem Bauamt auf F60 einigen ( Denkmalschutz war eingeschaltet und wollte auch sichtbare Stützen haben) und haben dann einen "Brandschutzanstrich" aufgebracht. Meines Wissens gibt es noch keine Beschichtung für F90. Anforderungen bei Nutzungsänderungen sind i.d.R. vom Architekten in Zusammenarbeit mit dem Bauamt zu definieren, da häufig auch noch der Bestandsschutz und die "wirtschaftliche Vertretbarkeit" eine Rolle spielt Gruß, Shem. |
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Hallo,
hier nur als Ergänzung zum Beitrag von Shem. Unter der Adresse: www.bauen-mit-stahl.de bei "Brandschutz" findet man eine aktuelle übersicht zu Dämmschichtbildnern als PDF-Datei; da gibts auch F90-Beschichtungen! In den entsprechende Zulassungen ist dann geregelt, ob sie auch bei Guß anwendbar sind. Gruß Maik Mahr |
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wir haben unitherm brilliant für F90 im Stahlbau schon mehrfach eingesetzt.
www.sybra.de/stahl/systeme_f90.htm aber zulassung beachten! Zugelassen für offene Profile bis U/A Faktor <= 160! Gruss Schroeder |
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