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EnEV und WSV '95 15 Okt 2003 18:55 #1047

  • Franz
  • Franzs Avatar Autor
Ein Einfamilienhaus soll "Niedrigenergiestandard" erfüllen um die Förderung im Rahmen der Eigenheimzulage zu erhalten.<br />
Definitionsgemäß muß deshalb der Jahresheizwärmebedarf die zulässigen Werte der WSV´95 um 25% unterschreiten. Muß ich jetzt sowohl den Nachweis für die Unterschreitung gemäß WSV´95 führen und zusätzlich durch einen EnEV Nachweis den Primärenergiebedarf nachweisen?<br />
Oder wie soll ich vorgehen? In den Auslegungsfragen zur EnEV habe ich auch nichts darüber gefunden. Wo kann ich sonst noch suchen?<br />
<br />
Mit vielen Dank im voraus<br />
<br />
Franz

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Re: EnEV und WSV &#039;95 15 Okt 2003 20:48 #1048

  • thomas
  • thomass Avatar Autor
Ich habe dazu etwas im einem Programm der KFW - Bank gelesen. Es gibt ein Förderprogramm zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Wohngebäuden. Dort werden auch die Randbedingungen für den Niedrigenergiehausstandard erläutert. Meines Erachtens gibt es auch in den Erläuterungen zur ENEV Hinweise zum Niedrigenergiehausstandard.<br />
<br />
www.kfw.de/DE/Unsere%20Kreditprogramme/K...mul26/Merkbltter.jsp

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Re: EnEV und WSV &#039;95 16 Okt 2003 07:15 #1049

  • F. Schütt
  • F. Schütts Avatar Autor
Hallo,<br />
der "Niedrigenergiehausstandard" hat nichts mit der Eigenheimzulage zu tun. <br />
Handelt es sich um ein Neubau, dann muß das Objekt der neuen EnEV entsprechen und bekommt somit die Förderung der Eigenheimzulage.<br />
Handelt es sich um ein Altbau, dann bedeutet der "Niedrigenergiehausstandard" bei der KfW-Bank, daß das Objekt der EneV-Neubau entspricht. Hat aber auch nichts mit der Eigenheimzulage zu tun, die bekommt man beim Kauf eines Altbaus (nur die Hälfte) ohnehin. <br />
Und die alte Wärmeschutzverordnung können Sie getrost in die "Tonne" treten, ist mit der neuen EnEV ungültig geworden und es gibt auch die Regelung mit den -25% nicht mehr. <br />
Allerdings kann dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.<br />
<br />
Gruß <br />
F. Schütt<br />

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Re: EnEV und WSV &#039;95 16 Okt 2003 07:23 #1050

  • Stefan
  • Stefans Avatar Autor
Hallo Franz,<br />
<br />
wie in der Begründung zur EnEV zu lesen ist, ist wenn der Nachweis nach der EnEV geführt wurde, der Energiebedarf auf dem Niveau des sogenannten Niedrigenergiehausstandard.Es wäre von der Behörde sehr dumm einen Nachweis mit der Berechnung nach der WSVO´95 zu fordern mit dem Hinweis um 25% unterschreitung, da Sie Ihren Nachweis sowieso nach der EnEV führen müssen (geltendes Recht) und Sie damit die Grenzwerte sehr wahrscheinlich einhalten. Wieso sollte jemand dafür zahlen (in Form von Förderung) dass das geltende Recht eingehalten wird.<br />
<br />
Gruß<br />
Stefan

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Re: EnEV und WSV &#039;95 16 Okt 2003 07:41 #1051

  • Stefan
  • Stefans Avatar Autor
Es gibt die sogenannten "KfW-Energiesparhäuser" (QP´´ < 60 kWh/m²a) und deren Nachweis ist nicht auf die WSVO 95 sondern auf die z.Z. gültige EnEV bezogen!

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