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Hallo!
Dieses Thema wird immer wieder gerne diskutiert, besonders bei Bodenplatten. Es werden ja auch gerne die Abstandshalter für die obere Bewehrung (Steher) für die Abdeckung der Schub- bewehrung (Querkraftbewehrung) angesetzt. Dies ist aber nur im Bereich von Ved<0,30xVRdmax möglich. Zudem müssen auch diese "Schubzulagen" hinter der Längsbewehrung verankert werden bzw.diese umschließen. Man kann dies z.B. mit zusätzlichen Steckern machen, die man von oben über die Längsbewehrung steckt und welche sich mit den vertikalen Schenkeln der Abstandshalter übergreifen. Der Abstandshalter geht dann selbst bis unter die obere Lage. Man muss jedoch auch am Fusspunkt des Abstandshalters eine Einbindung in die untere Lage sicherstellen. Den Abstandshalter nur auf die untere Lage zu stellen, ist nicht ausreichend. Hier gibt es aber auch verschiedene Möglichkeiten (z.B. zusätzliche Eisen über die Füsse der Abstandhalter legen). Bei dicken Platten kann man die geschossenen Bügel durch zwei Stecker ersetzen, der eine von unten, der andere von oben (nach Einbau obere Längs- bewehrung eingebaut). Für den Einbau ist jedoch der untere Stecker schon mit der unteren Lage einzubauen, was immer sehr schwierig ist, da man die Dinger auch irgendwie halten muss. Im Bereich von hohen Querkräften ist sicher die Wahl der Schubdübel mit Kopfbolzen sinnvoll. Allerdings finde ich es eigenartig, dass diese Querkraftdübel, die ja nur ihre Kopfaufweitungen haben, der Anforderung entsprechen, die Längsbewehrung zu umgreifen und daher in allen Bereichen eingesetzt werden dürfen, wohingegen S-Haken, die ja auch verankert sind, nur im Bereich von Ved<0.3xVRdmax zulässig sind. Diese Thema führt bei jedem Projekt auf's Neue zu Diskussionen mit dem Prüfingenieur und dem Unternehmer, der das alles ein- bauen soll. Hier wäre eine klarere Regelung durchaus sinnvoll. R.Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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Harzer schrieb:
Hallo Harzer es ist doch geregelt. Die Dübelleisten bzw. Kopfbolzendübel sind zugelassen. D.h. Ihre Tragfähigkeit und ausreichende Verankerung ist durch Versuche und entsprechende Berechnung im Zulassungsverfahren geregelt. Wenn keine Zulassung vorliegt muss ich mich an die Norm halten und dann greifen eben die diskutierten Abschnitte. Oder ich kann auch über eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) nachweisen lassen, dass S-Haken im Bereich ab VEd > 0,30 x VRDmax ausreichend sind. Ist jetzt rein theoretisch und wird niemand machen (Kostet ja auch ein bisschen was). Gruss vom See Markus |
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Herr Harzer schrieb:
... Hier wäre eine klarere Regelung durchaus sinnvoll. Es gab (gibt) doch dazu schon seit längerem eine "klare Regelung" aus den Mitteilungen der Prüfingenieure, die Ihrer Darstellung doch entspricht (wurde sogar auch mal im Land der Bayern veröffentlicht). ooo ![]() Der Technische Koordinierungsausschuss NRW der Landesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik NW hat in seinen Technischen Mitteilungen diese Mitteilung auf die Verhältnisse der DINa1045-1 übersetzt. ( Link! ) Dabei unterstellen die Autoren dort, daß nach Abschnitt 13.2.3 (2) in Verbindung mit 13.3.3 (3) in Platten bei Anordnung von Bügeln diese die Hälfte der äußeren Bewehrungslage umfassen müssten, was so da leider nicht mehr drinsteht, wohl aber in DIN 1045 (07/88) Abs.18.8.2.1(1). Punkt zwei der urpsprünglichen Mitteilung wird durch DIN 1045-1 13.2.3(2) verschärft (Mindestens 50% der aufzunehmenden Querkraft müssen durch Bügel abgedeckt sein). Wie man in der Platte die die Längszugbewehrung und die Druckzone mit Bügel umschließt, überläßt die aktuelle DIN 1045-1 wohl der "ingenieurmäßigen Vernunft". Der Vorgänger war da doch sehr viel präziser:
Gruß kaule ___________________________________________________________ FFF& jetzt noch paar bunte smileysooo ooo ooo ooo |
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Letzte Änderung: von kaule.
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Hallo!
Die Regelung des Koordinierungsausschusses aus Hessen kenne ich schon. Es ist hier auch klar geregelt. Das meine ich auch gar nicht. Es ist nur so, dass diese Darstellungen in der Praxis in vielen Fällen gar nicht oder nur mit großem Aufwand umzusetzen sind. Besonders bei sehr dicken Platten oder großer oberer Bewehrung wird es halt schwierig. Deshalb haben wir bisher in den meisten Fällen stets eine Alternative mit den Beteiligten (Baufirma und Prüfstatiker) abgestimmt. Diese sieht nur jedesmal irgendwie anders aus. Die Dübel- leisten bzw. Einzel-Kopfbolzen kosten eben etwas mehr, was sich nach Angabe der ausführenden Firmen angeblich auch nicht rechnet, wenn man den Arbeitsaufwand beim Einbau der Schubbügel bzw. Z-Haken gegenrechnet. Ich weiß nicht, ob dies wirklich schon einmal jemand untersucht hat?! Ansonsten finde ich die Lösung mit den Kopfbolzen-Dübeln sehr gut. Sie ist vor allem vernünftig einbaubar. Es geht in der Rechnung der Firmen ja meist darum, Eisen einzusparen, indem man die Abstandshalter mit ansetzt, was auch sinnvoll ist, man muss diese dann eben nach Mitteilung C17 bzw. analog einbauen. Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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Guten Tag Herr Harzer,
so wie ich die Auslegung NABau zur DIN 1045-1 (dort die laufende Nr. 339 (Seite 33)) verstehe, kann man, wenn man z entsprechend reduziert, durchaus nur mit Abstandshalter die Querkraftzulagen ausbilden. MfG H.Fischer |
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Hallo Herr Fischer,
das ist richtig, man müsste dann aber die Querkraftbemessung mit dem entsprechend kleineren Wert für z durchführen. Dies werde ich bei Gelegenheit einmal testen. Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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