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Gast
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Hallo,
nach der "Berufsordnung der Baukammer Berlin" ist den Mitgliedern Werbung nur erlaubt " soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet". Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo zusammen,
na dann ist doch alles klar! Denn man möchte ja als Ingenieur oder Architekt genau über die "berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichten", nicht mehr und nicht weniger! Nicht-sachliche Werbung - also z. B. marktschreierisches Anpreisen seiner Dienstleistung - wäre sowieso kontraproduktiv. Grüße, Eric Sturm -- Dipl.-Ing. Eric Sturm, Internet-fuer-Architekten.de Obere-Reithaus-Strasse 6, DE-71634 Ludwigsburg, (0 71 41) 2 98 06 93 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.internet-fuer-architekten.de |
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