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Na dann 0,20. Eine Außenwand mit Innendämmung bleibt eine Außenwand.
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ok, ich dachte evtl. gibt es für diesen Fall (Außenwand mit Innendämmung) eine gesonderte Vorgabe. Weil eine Außenwand mit Innendämmung und U=0,20, unmöglich!!
Aber gut, dann bekommt man halt keine Förderung für diese Einzelmaßnahme...außer von euch kennt da eben eine Ausnahmeregelung. Grüße und Danke für euren input!! |
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Gibt es denn Gründe eine Innendämmung zu verwenden? (Abgesehen von den "Ausnahmen" in der Liste - Denkmäler / Fachwerke)
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Hallo,
ja Innendämmung wird es definitiv. Das steht fest. Es ist auch nicht das gesamte Geschoss, sondern ca. nur die Hälfte....mir ging es einfach um die förderfähigen Kosten, welche ich bei einem bestimmten U-Wert eben ansetzten darf. Grüße |
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