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Hallo Berufskollegen,
eine ca. 100,0 m lange und 10,0 m hohe Bestands-Trennwand zweier Hallen (verschiedene Wanddicken aus Mauerwerk) soll zur Brandwand aufgewertet werden. In dieser sind etliche Tore/Öffnungen vorhanden (Öffnungsmaße ca. b*h⋍5,0*5,0 m), welche mit Mauerwerk verschlossen werden. Als Sturz dienten, abhängig der variierenden Wanddicke, 2 oder 3 Doppel-T-Träger. Deren Zwischenräume wurden mit Mauerwerk verschlossen - zumindest unmittelbar auf den unteren Flanschen. Ob auch über die ganze Steghöhe ist nicht prüfbar, wäre aber eher unüblich. Die Abstände der Stahlträger zueinander sind verschieden, aber immer >0, d.h., kein direkter Kontakt von Träger zu Träger. Die für eine Brandwand erforderliche REI-90 ist durch das vorhandene Mauerwerk (einschalig: d≥24 cm, Rohdichteklasse ≥1,4) überall gegeben. Der Stahlträger haben nach Verschließen der Tore keine tragende Funktion mehr, der Ausbau all dieser wäre ein recht großer Aufwand. Frage: Wie ist das Belassen der Stahlträger (dann ohne Tragfunktion) in einer Brandwand aus Brandschutzsicht zu bewerten? Würde das Ausmauern/Verkleiden der jeweils äußeren sichtbaren Stege bzw. die vollständige Verkleidung der sichtbaren Trägerteile (GKF o.ä.) ausreichen? Irgendwelche sonstige Tipps+Hinweise? Besten Dank vorab und viele Grüße |
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siehe Stellungnahme der VPI
vpi-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/VPI...itteilung-Nr.-6a.pdf Es ist zu beachten, dass Stahlbauteile (brandschutztechnisch geschützt oder nicht geschützt) eine ausreichende Verformungsmöglichkeit im Bereich der Brandwand haben müssen, damit sie im Brandfall durch Längenänderung infolge Erwärmung die Wand nicht mechanisch zerstören oder zumindest die Standfestigkeit nicht gefährden.
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@ CD
Besten Dank für diesen Hinweis, bei >5 m Trägerlänge ist die Ausdehnung nicht unerheblich. |
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