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Förderung im Bestand 2. Wohneinheit 18 Apr 2024 14:43 #81399

Ich habe hier eine etwas seltsam anmutende Frage...

Förderung im Bestand / Sanierung - Energieberater behauptet: "unabhängig von den genehmigten Wohneinheiten, kann er eine zweite Wohneinheit bestätigen insofern die entsprechenden Anschlüsse vorgesehen werden..."
Das würde doppelte/mehr Förderung bedeuten...
Die zweite Wohneinheit würde aber weder genehmigt werden noch könnte man einen zweiten Rettungsweg herstellen etc.
(Die Wohnung wäre im Untergeschoss / Anbau ohne seperaten Zugang / fehlende Belichtung / etc...)

Ich bin da skeptisch und sehe da eine ungerechtfertigte Doppelförderung... was sagen die Fachleute diesbezüglich?

Vielen Dank und beste Grüße!

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Förderung im Bestand 2. Wohneinheit 18 Apr 2024 15:54 #81400

Dazu  steht etwas in den FAQ´s   , siehe  Homepage BAFA   bzw. KfW-Bank.   Die Anschlüsse für  Bad /Küche müssen  bei der  Abnahme vorhanden sein.  Es wird nicht  auf das Vorhandensein von  sanitärem Porzellan oder  Küchenmöbel   abgestellt.
Allerdings würde ich  die WE  ohne  zweiten RW   bzw.  separate Erschließung /fehlende  Belichtung in den  Aufenthaltsräumen  mit ca.  
1/8 bis 1/10 der GF   nicht  freigeben.  
Kontrollieren wird das  bei einer Maßnahme im Bestand wahrscheinlich keiner mehr. 

MFG RR
 
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Förderung im Bestand 2. Wohneinheit 18 Apr 2024 16:04 #81401

Danke für die Rückmeldung.

Ich finde das ziemlich verückt, das man eine zweite WE fördern kann und das völlig unabhängig vom Baurecht.

Faktisch führ das doch dazu, dass in jedem EFH irgendwo die Küchenanschlüsse vorgesehen werden. Dann wird entsprechend gefördert.
Die zweite Wohnung existiert jedoch niemals tatsächlich.
Wer das auf die Spitze treiben möchte der macht das ab der Zweizimmerwohnung auch noch. So macht man aus 20 leicht mal 40 Wohnungen.

Ist das im Sinne des Erfinders? =)

Beste Grüße

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Letzte Änderung: von ql2/99.

Förderung im Bestand 2. Wohneinheit 18 Apr 2024 16:09 #81402

Also   eine  abgeschlossene Wohnung  muss es schon sein. Der  Fördermittelgeber  spricht nur von  möglicher  nachträglicher Herrichtung
von  z.B.  Belag an Boden und Wand  und Einrichtungen.  Die sind ja sowieso  nicht wirklich  im Merkblatt der  förderfähigen Kosten  zu finden. 
Nicht das  wir  jetzt  hier ein Missverständnis aufbauen.

MFG RR 
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Förderung im Bestand 2. Wohneinheit 19 Apr 2024 05:13 #81403

Danke für die Klarstellung. Ich hatte das tatsächlich erst missverstanden.

Explizit geht es hier um einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus (Reihenendhaus). Der Anbau besteht aus UG und EG.
Die "Idee" des Energieberaters war, im Bestandshaus den Kellerabgang als Zugang zu einer eigenen Wohneinheit zu nutzen.
Der Bestandskeller hat 1 Fenster 80x80... im Neubau soll auch nur maximal 80x100 realisiert werden.

Ich bin eigentlich bisher schon davon ausgegangen, dass wenn zwei WE gefördert werden, diese auch baurechtlich umsetzbar sein müssen, so wie Sie das auch beschrieben hatten.

Ich mein kann man schon machen, hat aber ein Geschmäckle. Wenn jemand kommt zum kontrollieren, nehme ich an, dass die erhaltene Förderung wieder rückgefordert wird und eventuell ein Ordnungsgeld auf einen zukommt...

Besten Dank!

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Förderung im Bestand 2. Wohneinheit 19 Apr 2024 10:00 #81404

Noch mal zum Verständnis , wenn der EE-SV  die FAQ´s richtig  lesen würde,  wäre eine  zweite /neue Wohnung nur dann  durchzuwinken, wenn die  bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen  (hier  kann es durchaus Unterschiede  in den LBO´s geben  - Raumhöhen / Belichtung / Erschließung) gegeben sind.   Wenn die nicht da sind , zieht auch die recht einfach gehalten Definition , was ist eine Wohneinheit  in der Sanierung  aus dem  Bundesanzeiger für BEG und EM ,  nicht.
Zu beachten sind  die Definition  zum Thema  ....WE -Sanierung im Bereich , der  ausschließlich  neu entsteht (Dachboden / Keller).  !!!!
Dann  ist das keine SANIERUNG . 

MFG  RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen
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