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Ich habe hier eine etwas seltsam anmutende Frage...
Förderung im Bestand / Sanierung - Energieberater behauptet: "unabhängig von den genehmigten Wohneinheiten, kann er eine zweite Wohneinheit bestätigen insofern die entsprechenden Anschlüsse vorgesehen werden..." Das würde doppelte/mehr Förderung bedeuten... Die zweite Wohneinheit würde aber weder genehmigt werden noch könnte man einen zweiten Rettungsweg herstellen etc. (Die Wohnung wäre im Untergeschoss / Anbau ohne seperaten Zugang / fehlende Belichtung / etc...) Ich bin da skeptisch und sehe da eine ungerechtfertigte Doppelförderung... was sagen die Fachleute diesbezüglich? Vielen Dank und beste Grüße! |
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Dazu steht etwas in den FAQ´s , siehe Homepage BAFA bzw. KfW-Bank. Die Anschlüsse für Bad /Küche müssen bei der Abnahme vorhanden sein. Es wird nicht auf das Vorhandensein von sanitärem Porzellan oder Küchenmöbel abgestellt.
Allerdings würde ich die WE ohne zweiten RW bzw. separate Erschließung /fehlende Belichtung in den Aufenthaltsräumen mit ca. 1/8 bis 1/10 der GF nicht freigeben. Kontrollieren wird das bei einer Maßnahme im Bestand wahrscheinlich keiner mehr. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Danke für die Rückmeldung.
Ich finde das ziemlich verückt, das man eine zweite WE fördern kann und das völlig unabhängig vom Baurecht. Faktisch führ das doch dazu, dass in jedem EFH irgendwo die Küchenanschlüsse vorgesehen werden. Dann wird entsprechend gefördert. Die zweite Wohnung existiert jedoch niemals tatsächlich. Wer das auf die Spitze treiben möchte der macht das ab der Zweizimmerwohnung auch noch. So macht man aus 20 leicht mal 40 Wohnungen. Ist das im Sinne des Erfinders? =) Beste Grüße |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Also eine abgeschlossene Wohnung muss es schon sein. Der Fördermittelgeber spricht nur von möglicher nachträglicher Herrichtung
von z.B. Belag an Boden und Wand und Einrichtungen. Die sind ja sowieso nicht wirklich im Merkblatt der förderfähigen Kosten zu finden. Nicht das wir jetzt hier ein Missverständnis aufbauen. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Danke für die Klarstellung. Ich hatte das tatsächlich erst missverstanden.
Explizit geht es hier um einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus (Reihenendhaus). Der Anbau besteht aus UG und EG. Die "Idee" des Energieberaters war, im Bestandshaus den Kellerabgang als Zugang zu einer eigenen Wohneinheit zu nutzen. Der Bestandskeller hat 1 Fenster 80x80... im Neubau soll auch nur maximal 80x100 realisiert werden. Ich bin eigentlich bisher schon davon ausgegangen, dass wenn zwei WE gefördert werden, diese auch baurechtlich umsetzbar sein müssen, so wie Sie das auch beschrieben hatten. Ich mein kann man schon machen, hat aber ein Geschmäckle. Wenn jemand kommt zum kontrollieren, nehme ich an, dass die erhaltene Förderung wieder rückgefordert wird und eventuell ein Ordnungsgeld auf einen zukommt... Besten Dank! |
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Noch mal zum Verständnis , wenn der EE-SV die FAQ´s richtig lesen würde, wäre eine zweite /neue Wohnung nur dann durchzuwinken, wenn die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen (hier kann es durchaus Unterschiede in den LBO´s geben - Raumhöhen / Belichtung / Erschließung) gegeben sind. Wenn die nicht da sind , zieht auch die recht einfach gehalten Definition , was ist eine Wohneinheit in der Sanierung aus dem Bundesanzeiger für BEG und EM , nicht.
Zu beachten sind die Definition zum Thema ....WE -Sanierung im Bereich , der ausschließlich neu entsteht (Dachboden / Keller). !!!! Dann ist das keine SANIERUNG . MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen
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