Hallo,
ich hoffe die Frage ist nicht zu speziell.
welche Bezugsflächen müssen bei Wohngebäuden bei der GWP-Berechnung zur LCA berücksichtigt werden.
In FAQ 2.12 bei Wohngebäude über das Volumen (0,32 * V), bei NWG über die Nettoraumflächen NRF.
In FAQ 18.02 wird im 1. Absatz noch einmal das gleiche geschrieben. Im 2. Absatz zur LCA steht nur noch NRF.
Gilt hier die NRF auch bei WG oder nur bei NWG?
In der KFW BzA steht NRF nach DIN 277. Gilt das grundsätzlich oder nur bei NWG?
Grüße