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Energieausweis bei denkmalgeschütztem Wohnhaus 28 Jun 2023 12:27 #79309

Hallo in die Runde,

zum Zwecke der Vermietung wurde bei mir die Ausstellung eines Energieausweises eines denkmalgeschützen Mehrfamilienhauses angefragt.
(Ich weiß, gemäß §79, Absatz 4 sind die Absätze 3-7 aus §80 nicht anzuwenden.)
Laut Planer soll das Dach energetisch ertüchtigt werden durch Zwischensparrendämmung und die Fenster werden erneuert.
Die Anforderungen für die einzelnen Bauteile würde ich aus Anlage 7/GEG ziehen.
Ist der Besitzer überhaupt verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen? Ich würde das aus §80 Absatz 2 herauslesen. Ist das korrekt oder braucht er eigentlich keinen?
Für ein Feedback wäre ich dankbar.
Beste Grüße
Claudia Jahnz
 

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Energieausweis bei denkmalgeschütztem Wohnhaus 29 Jun 2023 05:27 #79321

Moin ,
steht eigentlich alles schwarz auf weiß in der alten ENEV  und nun im GEG.  Meine  Planerkollg.  sind immer der 
Meinung - Denkmal  = Gebäudepassbefreiung ..  NEIN  so ist es nicht gewollt !
Vereinfacht  .....  wird der  Nachweis  von Außenbauteilen  zum baul. Wärmeschutz  und zur E.-Bilanz  geführt  ,...
ist der Gebäudepass Pflicht. 
Bedeutet also  alle Fördermaßnahmen an der Hülle /Technik    führen  zwangsläufig zum Gebäudepass (GP). !
Alle Untersuchungen bezgl. Einhaltung Mindestwärmeschutz usw.. DIN 4108 ff  führen dann ebenso zum  GP
wenn´s an die Umsetzung  geht. 

MFG  RR

 
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Energieausweis bei denkmalgeschütztem Wohnhaus 29 Jun 2023 08:23 #79329

Moin ,
steht eigentlich alles schwarz auf weiß in der alten ENEV  und nun im GEG.  Meine  Planerkollg.  sind immer der 
Meinung - Denkmal  = Gebäudepassbefreiung ..  NEIN  so ist es nicht gewollt !
Vereinfacht  .....  wird der  Nachweis  von Außenbauteilen  zum baul. Wärmeschutz  und zur E.-Bilanz  geführt  ,...
ist der Gebäudepass Pflicht. 
Bedeutet also  alle Fördermaßnahmen an der Hülle /Technik    führen  zwangsläufig zum Gebäudepass (GP). !
Alle Untersuchungen bezgl. Einhaltung Mindestwärmeschutz usw.. DIN 4108 ff  führen dann ebenso zum  GP
wenn´s an die Umsetzung  geht. 

MFG  RR


 
Kannst Du mir die §§ aus dem GEG nennen, aus denen Du das so ableitest.
Ich zweifle Deine Auslegung in keiner Weise an, aber ich übersehe offensichtlich etwas.

Danke!

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Energieausweis bei denkmalgeschütztem Wohnhaus 29 Jun 2023 11:57 #79333

Moin,   klar  ..........

ich habe sowohl das GEG  in bekannter Form    , als auch den Kommentar.. GEG im Bild ..  Jungmann/Lambrecht als Basis .
GEG aktuell Fassung online vom Bundesministerium der Justiz
§ 79
..... Absatz 4    auf ein Baudenkmal ist Absatz  80  Absatz 3-7 nicht anzuwenden....
es folgt § 80  Absatz 2 
§ 80 
(2) Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des geänderten Gebäudes auszustellen, wenn unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt werden. Absatz 1 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.

Im Kommentar steht´s  so ähnlich in kurzer kommentierter Form  ..  auf Seite  119 .

MFG RR

MFG  RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen
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