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Hallo,
für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es beim BAFA 15 % Zuschuss, nach § 35c EStG gibt es 20 % auf 3 Jahre verteilt. Heißt Vermietete Objekte Förderung durch das BAFA Eigengenutzte Objekte Förderung nach § 35 Die Anforderungen an die U-Werte sind identisch. Beim BAFA wird bei einer Dachdämmung u.U. die komplette Dacherneuerung als Umfeldmaßnahme mit gefördert (s.u) Werden die Umfeldmaßnahmen nach § 35 genau so betrachtet wie beim BAFA ? aus Bundesförderung für effiziente Gebäude - Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen "Weiterhin werden die notwendigen Nebenarbeiten („Umfeldmaßnahmen“) gemäß den nachfolgenden Kapiteln gefördert, deren Auflistung nicht abschließend ist. Unter „Kosten erforderlicher Umfeldmaßnahmen“ sind Nebenkosten für Arbeiten bzw. Investitionen zu verstehen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit einer zuvor genannten förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern, z. B. Einrüstung, Entsorgung oder Wiederherstellung durch Außenputzarbeiten. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau." |
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Moin,
Bauherren die derzeitig die steuerliche Abschreibung als Eigennutzer bevorzugen , gibt´s nicht viele in meiner Region. Ich hatte solche Fälle bisher eigentlich noch nie. Mein Skript aus einer Weiterbildung des GIH von Ende 2022 , sollte aber auf diese Frage eine Antwort geben, ich kann mich dran erinnern, das wir sehr viele Tabellen .... Vergleich von BAFA EM und steuerliche Förderung besprochen haben. Ich schau zeitnah mal nach und melde mich. Kannst mir auch gerne Deine Mailadd. durchgeben, dann sende ich Dir den kompl. Skript MFG Rüdiger Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen
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So jetzt............
im Skript steht , Umfeldmaßnahmen sind auch bei Förderung über die Steuer möglich. Hierzu steht dann in der (ESanMV) zu jedem Bauteil der Hülle und zur Technik noch etwas im kleingedruckten. Wichtig ist, das die Bescheinigung des Fachunternehmers gemäß Anforderung ESanMV darauf verweist. MFG RR Reimund Rüdiger
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Danke,
ja soweit klar. Im Link unten steht auf Seite 5 Punkt 12 Als Kosten für die energetische Maßnahme können • die Aufwendungen für den Einbau bzw. die Installation, • die Aufwendungen für die Inbetriebnahme von Anlagen, • die Aufwendungen für notwendige Umfeldmaßnahmen und • die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten ausgewiesen werden. Mir geht es um den Umfang der Umfeldmaßnahmen. Ein Verweis im Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (s.u.) ... in Anlehnung an BEG, BAFA usw. wäre zur Klarstellung hilfreich. Hier werden die Umfeldmaßnahmen großzügig ausgelegt. Oder kann man davon ausgehen, dass das Bundesministerium für Finanzen das genau so sieht. www.bundesfinanzministerium.de/Content/D...=publicationFile&v=2 |
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... wie gesagt , nicht unsere Spielwiese, Man muss ja ordentlich Steuern zahlen , damit da auch
was rum kommt und dann auch noch Selbstnutzer... Das macht wirklich nur Sinn wenn eine BAFA EM oder eine kompl. Sanierung zu spät angemeldet wird oder so.... und dann ein Ausweg gesucht wird . MFG RR Reimund Rüdiger
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Die 20 % werden auf 3 Jahre verteilt 7 + 7 + 6 und direkt von den Steuern abgezogen.
Bei 60000 Baukosten 0,07 x 60000 = 4200 € Abzug. Und interessant ist vielleicht noch (s. Tabelle unten) das die maximale Steuerermäßigung in 3 Jahren 40000 € beträgt. Heißt 40000/0,2 = 200000 Förderfähige Kosten. Beim BAFA sind die bei EM auf 60000 gedeckelt. Grüße Anhänge: |
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Letzte Änderung: von HerrLehmann.
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