Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

BAFA bzw. EStG § 35c 21 Mär 2023 13:32 #78250

Hallo,
für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es beim BAFA 15 % Zuschuss, nach § 35c EStG gibt es 20 % auf 3 Jahre verteilt.
Heißt
Vermietete Objekte Förderung durch das BAFA 
Eigengenutzte Objekte Förderung nach § 35
Die Anforderungen an die U-Werte sind identisch.
Beim BAFA wird bei einer Dachdämmung u.U. die komplette Dacherneuerung als Umfeldmaßnahme mit gefördert (s.u)   

Werden die Umfeldmaßnahmen nach § 35 genau so betrachtet wie beim BAFA ?  

aus Bundesförderung für effiziente Gebäude - Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
"Weiterhin werden die notwendigen Nebenarbeiten („Umfeldmaßnahmen“) gemäß den nachfolgenden Kapiteln gefördert, deren Auflistung nicht abschließend ist. Unter „Kosten erforderlicher Umfeldmaßnahmen“ sind Nebenkosten für Arbeiten bzw. Investitionen zu verstehen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit einer zuvor genannten förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern, z. B. Einrüstung, Entsorgung oder Wiederherstellung durch Außenputzarbeiten. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau."
    

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

BAFA bzw. EStG § 35c 21 Mär 2023 15:15 #78255

Moin,  
Bauherren  die  derzeitig die  steuerliche Abschreibung als Eigennutzer  bevorzugen  , gibt´s nicht viele in meiner Region.  
Ich hatte solche Fälle bisher eigentlich noch nie. 
Mein Skript aus einer Weiterbildung  des GIH von Ende 2022   , sollte aber auf diese Frage eine Antwort geben, ich kann mich dran erinnern, das wir  sehr viele Tabellen .... Vergleich  von    BAFA EM  und  steuerliche Förderung  besprochen haben.
Ich schau zeitnah mal nach und melde mich. Kannst mir auch gerne Deine Mailadd.  durchgeben, dann sende ich Dir den kompl. Skript 

MFG Rüdiger 
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen
Folgende Benutzer bedankten sich: HerrLehmann

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

BAFA bzw. EStG § 35c 23 Mär 2023 10:09 #78282

So jetzt............
im Skript steht , Umfeldmaßnahmen sind auch  bei Förderung über die Steuer möglich. 
Hierzu steht dann in der (ESanMV) zu jedem Bauteil der Hülle  und zur Technik noch etwas im
kleingedruckten.
​​​​​​Wichtig ist, das die Bescheinigung des Fachunternehmers gemäß  Anforderung ESanMV  
darauf verweist.

MFG RR 
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

BAFA bzw. EStG § 35c 23 Mär 2023 10:49 #78283

Danke,
ja soweit klar. Im Link unten steht auf Seite 5 Punkt 12
Als Kosten für die energetische Maßnahme können
• die Aufwendungen für den Einbau bzw. die Installation,
• die Aufwendungen für die Inbetriebnahme von Anlagen,
die Aufwendungen für notwendige Umfeldmaßnahmen und
• die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten
ausgewiesen werden.

Mir geht es um den Umfang der Umfeldmaßnahmen. Ein Verweis im Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (s.u.)  ... in Anlehnung an BEG, BAFA usw. wäre zur Klarstellung hilfreich. Hier werden die Umfeldmaßnahmen großzügig ausgelegt. Oder kann man davon ausgehen, dass das Bundesministerium für Finanzen das genau so sieht.        


www.bundesfinanzministerium.de/Content/D...=publicationFile&v=2

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

BAFA bzw. EStG § 35c 23 Mär 2023 11:35 #78284

... wie gesagt ,  nicht unsere Spielwiese,   Man muss ja ordentlich Steuern zahlen , damit da auch 
was rum kommt   und dann auch noch Selbstnutzer... 
Das macht wirklich nur Sinn wenn eine  BAFA EM oder eine kompl. Sanierung  zu spät  angemeldet 
wird  oder so.... und dann ein Ausweg gesucht wird .

MFG RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

BAFA bzw. EStG § 35c 23 Mär 2023 13:10 #78285

Die 20 % werden auf 3 Jahre verteilt 7 + 7 + 6 und direkt von den Steuern abgezogen. 
Bei 60000 Baukosten 0,07 x 60000 = 4200 € Abzug. 
Und interessant ist vielleicht noch (s. Tabelle unten) das die maximale Steuerermäßigung in 3 Jahren 40000 € beträgt. Heißt 40000/0,2 = 200000 Förderfähige Kosten. Beim BAFA sind die bei EM auf 60000 gedeckelt.       
Grüße
 
Anhänge:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von HerrLehmann.
  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten