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Für Bayern hat die Bay. Versicherungskammer eine gute Broschüre:
"Brandwände und Öffungen in Brandwänden" : mein-premiumservice.vkb.de/service2/rest...c/v1/material/310104 Da ist auf Seite 13 (Bild 13) der Fall dargestellt. // ... kein Mindestabstand- ...
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, C30/37
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Moin,
es gibt Empfehlungen z.B. des Verbandes VDPM (Dämm/Putz und Mörtelindustrie). Die sehen zur Verhinderung von Brandüberschlägen für Reihenhäuser oder auch für Flurgrenzbebauungen mit z.B.: 90 ° Flurstücksecken Mindestabmessungen für die Qualität der Brandwände vor. In Deinem Fall sprechen wir doch von einem einzeln Haus ohne Reihenhauscharakter. D.h. wenn der Nachbar auf der Grenze bauen darf und sich die BW über die Ecksituation generiert, sind entsprechende Empfehlungen neu zu beurteilen. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Vielen Dank für die Antworten, die Broschüre hilft doch schon sehr weiter.
Also kein seitlicher Abstand erforderlich. Grüße aus Thüringen Pet |
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