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Gast
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Hallo,
es geht um die Frage ob ein unbeheizter Spitzboden über der obersten Geschossdecke gedämmt werden kann oder nicht. Die Geschossdecke (Stahlbetondecke mit 20 cm Holzfaserplatten und OSB-Platten) ist der obere Abschluss der Wärmeübertragenden Hüllfläche. Dann folgt ein Satteldach. Da Lüftungsgeräte auf der Decke geplant sind, möchte der Bauherr eine zusätzliche Zwischensparrendämmung. Ich habe das abgelehnt. Ist das korrekt? danke |
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Wenn der Dachraum unbelüftet ist, kann die EN ISO 6946:2007 Punkt 5.4.3 angewendet werden und die Dach + Deckendämmung bei der Ermittlung des R-Wertes berücksichtigt werden. Alternativ kann auch überlegt werden, ob, wenn alle Bauteile den baulichen Mindestwärmeschutz erreichen, einfach der Fx-Wert auf 0,5 statt 0,8 gesetzt wird (Referenzgebäude bleibt bei 0,8).
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EN ISO 6946:2007 wurde zurückgezogen. mir geht es auch nicht um die u-Wert-berechnung. sondern rein um die tatsache ob es sinn macht bzw. bauphysikalisch funktioniert oder sogar schadet.
nochmal: auf der obersten Geschossdecke (Stahlbetondecke) sollen Lüftungsgeräte aufgestellt werden. Über der obersten Geschossdecke befindet sich nur noch ein Satteldach mit flacher Neigung.Dieser Spitzboden wird nicht beheizt. Der TGA-Planer möchte deshalb auf der Decke 10 cm und im Zwischensparrenbereich 20 cm Dämmung anbringen lassen. Ich habe abgelehnt mit der Begründung dass ich die Wärmeübertragende Hüllfläche nicht eindeutig definieren werden kann. Sie soll ja das beheizte volumen umschließen. Da der spitzboden wo die lüftungsgeräte stehen nicht beheizt wird, liegt für mich die Grenze in der obersten Geschossdecke. Außerdem sind Bodeneinschubtreppen geplant. Oder wenn durch andere Undichtigkeiten feuchtwarme Luft in den unbeheitzen Spitzboden gelangt, kann es zu Kondensat führen. Die Folgen: Schimmel im Spitzboden. Ist meine Darlegung richtig? |
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Hallo, wenn der Spitzboden dann dicht und komplett unbelüftet ist, hast du m. E. Recht.
Wenn er weiterhin eine geringe Durchlüftung hat, kann eigentlich nichts passieren. Wie viel die zusätzliche Dämmung dann bringt - keine Ahnung.. |
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Die Systemgrenze ergibt sich entweder aus dem Raumluftverbund oder aber des Verlaufes der Dämmebene.
Daher kann die Systemgrenze die gedämmte OG-Decke sein oder aber auch das gedämmte Dach bis zum First. Nur weil das Dach gedämmt ist, ergibt sich kein Zwang dazu, dass dieser unkonditionierte Raum mit in die Systemgrenze fällt. Die Frage ist auch, ob die Giebelwände im Dachboden verputzt sind. Falls diese nicht verputz sind, dann kann dieser Dachraum sowieso nicht zu Systemgrenze gehören, da weder beheizt noch luftdicht ausgeführt. Fazit: Die OG Decke darf die Systemgrenze sein, auch wenn die Dachschrägen bis zum First im Dachboden gedämmt wurden (solang keinerlei Heizquelle dort steht !).
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Letzte Änderung: von DerMischa.
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