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ENEV Online-Energieausweis 10 Jun 2021 09:52 #71492

Liebe Kollegen!

Da ich eigentlich in der Tragwerksplanung tätig bin, entschuldige ich mich schon vorab für meine Wissenslücken beteffend ENEV
Hintergrund der Frage ist einerseits eine Diskussion mit einem Bauphysik-Kollegen gewesen und andererseits eine Frage eines Bekannten ob wir für Ihn einen Energieausweis erstellen können und warum wir so teuer sind :P

Zu der Frage selbst:
Es gibt anscheinend App's oder Internetseiten wo man "online" die Gebäudedaten ausfüllt und für teilweise ca 50€ einen Energieausweise bekommt. Das online-Ausfüllen der Daten kann irgendwer machen (also zB der Bauherr selbst) also eine nicht-fachkundige Person. Die Fragen die sich daraus ergeben:

- Der Energieausweis hat ja im gewissen Sinne eine Rechtsgültigkeit, müsste also von einer fachkundigen Person erstellt werden müssen (wer kann das in Deutschland sein)
- Falls das eine nicht-fachkundige Person online ausfüllt (wovon man ja grundsätzlich bei online-apps meiner Meinung nach ausgehen müsste da die Identität nur schwer überprüfbar ist), müsste das dann jemand fach-kundiger nachträglich kontrollieren, also bräuchte er zumindest irgendwelche Unterlagen vom Objekt (Bestandspläne, Genehmigungspläne was auch immer). Auf den Internetseiten die ich gefunden habe, muss man teilweise nicht mal Pläne hochladen um so einen "online-Energieausweis" zu bekommen.
- Meine Frage also: Wie geht sowas technisch und  rechtlich, und vor allem wie kann sowas um 50 € funktionieren ?


Danke im Voraus

LG Dominik

 

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Letzte Änderung: von cebudom.

ENEV Online-Energieausweis 10 Jun 2021 10:47 #71493

Hallo,
ENEV gibt es nicht mehr ! Das Ding heißt jetzt GEG.
Es muss unterschieden werden zwischen [1] bedarfsorientierten und [2] verbrauchsorientierten E-Ausweis. 
Für 1 erfolgt eine komplette Berechnung wie für einen Neubau. Den gibt es nicht für 50 €
Für 2 muss lediglich der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre eingegeben erden. Wenn der Bauherr dazu in der Lage ist, ist er anscheinend fachkundig. Im E-Ausweis ist dann angekreuzt: Datenerhebung durch den Eigentümer. Dann gibt es nur einen verantwortlichen. 
Den einfachen E-Ausweis machen auch die Schornsteinfeger usw. für schmale Kohle. Gerne wird dabei vergessen, dass für Gebäude vor Bj. 1977 der einfachen E-Ausweis (mit Ausnahmen) nicht zulässig ist.           

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Letzte Änderung: von HerrLehmann.

ENEV Online-Energieausweis 11 Jun 2021 07:06 #71499

Hallo,
ENEV gibt es nicht mehr ! Das Ding heißt jetzt GEG.
Es muss unterschieden werden zwischen [1] bedarfsorientierten und [2] verbrauchsorientierten E-Ausweis. 
Für 1 erfolgt eine komplette Berechnung wie für einen Neubau. Den gibt es nicht für 50 €
Für 2 muss lediglich der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre eingegeben erden. Wenn der Bauherr dazu in der Lage ist, ist er anscheinend fachkundig. Im E-Ausweis ist dann angekreuzt: Datenerhebung durch den Eigentümer. Dann gibt es nur einen verantwortlichen. 
Den einfachen E-Ausweis machen auch die Schornsteinfeger usw. für schmale Kohle. Gerne wird dabei vergessen, dass für Gebäude vor Bj. 1977 der einfachen E-Ausweis (mit Ausnahmen) nicht zulässig ist.           


 
Leider doch..... auch für Bedarfsausweise kann man das inzwischen online machen.
Habe erst kürzlich eine Bauherrin da gehabt, die ein Haus mit einem entsprechenden Energieausweis von McEnergieausweis.de vom Vorbesitzer bekommen hatte. Zitat "Er wusste selber nicht genau, was er da angegeben hat". Das Ergebnis war auf den ersten Blick jedoch zumindest relativ plausibel.

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ENEV Online-Energieausweis 12 Jun 2021 13:36 #71514

Das ist doch Wahnsinn!

Wenn das so gehandhabt wird, dann geht der Nutzen/Sinnhaftigkeit eines so erstellten "Energieausweises" gegen Null.
Davon mal abgesehen, ist das meiner Meinung nach volks-wirtschaftlich nicht nur fahrlässig sondern fast schon kriminell.

 

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ENEV Online-Energieausweis 17 Jun 2021 11:04 #71561

Wie bereits erläutert gibt es für Wohngebäude (für Nichtwohngebäude ist mir kein entsprechender Vorgang bekannt) online Anbieter bei denen der Nutzer sog. Verbrauchsausweise beauftragen/erstellen lassen kann. Es sind mindestens Verbrauchsdaten der letzten 36 Monate in ein Online Formular einzugeben. Nach Angabe der Gebäudedaten wird automatisch ein Ausweis erstellt. Dieser darf mit digitaler Faksimile-Unterschrift versehen werden (zumindest vor Einführung des GEG. Ob die Regelung geändert wurde weiß ich aktuell noch nicht). 

Die Anbieter bzw. Aufsteller berufen sich darauf, dass der Nutzer für die Richtigkeit der Daten verantwortlich ist. Somit ist er fein raus. Ich habe aber bereits auf diese Weise erstellte Energieausweise (im Rahmen eines privaten Immobilienkaufs) gesehen, die schlichtweg falsch sind. Für drei aufeinanderfolgende Jahre wurden bei einem Ausweis vom Nutzer derselbe Verbrauch mit z.B. 60.000 kWh (bzw. sehr "glatte" Werte, was ein Indiz für Fantasieverbräuche ist) ohne Belege angegeben... und es wurde ein Kommentar angefügt, dass im zweiten Jahr das Objekt ein halbes Jahr nicht bewohnt wurde... ja, aber komischerweise wurde in dem Jahr trotzdem z.B. 60.000 kWh verbraucht, schon klar. Der Aufsteller beruft sich zwar, wie gesagt auf die Versicherung des Nutzers bzgl. der Richtigkeit der Daten. Der Aufsteller ist dennoch verantwortlich dafür diese zumindest auf Plausibilität zu prüfen. Das wurde in dem eben geschilderten Fall nicht getan. Der Ausweis wurde offensichtlich inhaltlich nicht geprüft. Der besagte Aufsteller erstellte nach (damals) eigenen Angaben auf seiner Homepage mehrere zehntausend Ausweise im Jahr. Sofern dieser alleinverantwortlich arbeitet, ist diese Anzahl an Ausweisen zeitlich gar nicht vom Aufsteller inhaltlich zu prüfen. Dennoch bleibt der Ausweis nun 10 Jahre gültig, denn es gibt (nach einer Frist von einigen Wochen für evtl. Korrekturen nach erstellen des Ausweises und nach übermitteln der Daten an das DIBt) weder gem. EnEV noch über den DIBt die Möglichkeit einen Ausweis aus inhaltlichen Gründen als ungültig zu erklären (weder im Text der EnEV noch auf der Homepage des DIBt gibt es dazu eine Regelung, diese existiert meines Erachtens auch nicht). Es gibt in den Bundesländern, soweit mir bekannt, auch kein vorgesehenes Bußgeld um einen Aufsteller für so gravierende inhaltliche Mängel/Fehler belangen zu können (hab´dazu nach online Recherche damals keine Bußgeldregelung gefunden). Bußgelder gibt es unter Umständen, wenn ein Ausweis bei Neuvermietung/verkauf einer Immobilie o.ä. nicht vorgelegt werden können, also wenn dieser nicht (physisch oder digital) existiert. Der Inhalt an sich spielt hierbei keine Rolle. Wirksame inhaltliche Kontrollmechanismen gibt es also nicht. Also ja, der Nutzen eines derart erstellten Energieausweises ist gleich null. Derartige Ausweise sind meiner Meinung nach weniger Wert als das Papier auf dem Sie gedruckt werden. Dass sich dieser Prozess nun auf die Bedarfsausweise von Wohngebäuden ausweitet ist nicht gut. 
Allerdings gibt es für bestimmte Gebäude bei Neubauten(!) eine bauaufsichtliche Prüfung des Inhalts von Bedarfsausweisen. 

 
Folgende Benutzer bedankten sich: mmue, cebudom

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Letzte Änderung: von Qoukuun.

ENEV Online-Energieausweis 11 Jul 2021 08:26 #71706

Moin
Ja leider gibt es nach wie vor die Möglichkeit Energieausweise online zu bestellen...auch Bedarfsausweise 
Die Regeln wurden zwar etwas verschärft sind aber immer noch recht lasch.
Der Dumme dabei ist der Käufer bzw Mieter...
Aber solange  der Gesetzgeber das nicht ändert wird es diese 50 Euro billigen wertlosen Energieausweise aus dem Internet weiterhin geben 
mfg
Klaus

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