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2x Gebäudeklasse 1 auf einem Grundstück - Brandwand? 11 Mai 2021 15:21 #71194

Hallo Kollegen, ich hoffe unter euch sind Einige die mehr mit Brandschutz am Hut haben als ich - je mehr ich mich damit beschäftige weiß ich wieder, warum ich das in den letzten jahren eben nicht gemacht habe...

Auf ein und dem selben Grundstück, weit ab der grenze, soll neben einem bestehenden Wohngebäude GK1 eine weiteren Wohngebäude GK1 gebaut werden, allerdings mit einem Abstand von weniger als 5m (3,3m).

In der Musterbauordnung §30 steht:
"(2) Brandwände sind erforderlich 1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach denbaurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden gesichert ist "

Frage 1: Bezieht sich das jetzt nur auf Gebäude jenseits der Grundstücksgrenze und brauch ich keine der gegenüberligenden Wände als Brandwand bzw. Brandersatzwand F60 ausführen, oder eben doch?

Frage 2: Was ist, wenn ich zwischen den beiden Gebäuden einfach einen kleinen Verbindungsbau plane? Dann wird aus 2x GK1 eine Gebäudeklasse 3 und die AUßenwand des bestehenden Wohngebäudes wird zu einer baurechtlichen Trennwand, die ich so denke ich einfach als F30 deklarieren kann?

In spannender Erwartung auf erleuchtende Kommentare,
mcberg

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2x Gebäudeklasse 1 auf einem Grundstück - Brandwand? 12 Mai 2021 07:37 #71199

Hängt davon ab, wie es genehmigt werden soll.

Wenn es ein eigenständiges Gebäude sein soll, benötigt jedes Gebäude eine eigene Gebäudeabschlusswand wenn ein baurechtlicher Abstand von 5m nicht eingehalten ist. Auch nur dann wäre eine spätere Realteilung (z.B. im Zuge einer Veräußerung) denkbar.

Siehe hierzu auch Art. 30 Abs. 1 MBO.
1) Brandwände müssen als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäude-abschlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte (innere Brandwand) aus-reichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern.

Die Wichtigkeit der Absätze nimmt in der Regel von oben nach unten ab. Abs. 1 ist normal das Grundprinzip und danach kommen Konkretisierungen und Erleichterungen.

Theoretisch denkbar wäre es auch das Ganze auch als ein Gebäude mit zwei Wohnungen zu sehen, dann aber mit der oben genannten Einschränkung was Veräußerung / Verkauf / Realteilung des Grundstücks angeht.

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2x Gebäudeklasse 1 auf einem Grundstück - Brandwand? 12 Mai 2021 11:08 #71208

Hallo We-Ing,danke für deine Antwort.

a) D.h., der 5m-Brandschutz-Abstand kann für Wohngebäude GK1 (nicht für Garagen etc., das ist ja wieder eine andere Geschichte...) auf dem gleichen Grundstück außer Acht gelassen werden, mit der EInschränkung daß man die Grundstücke später nicht teilen kann? (Natürlich nicht beliebig nah zueinander, es gibt ja auch noch die Abstandsflächen)?

b) Im Prinzip ist diese Problematik ja ähnlich wie ein Doppelhaus auf einem Grundstück.In einem Auslegungsdokument des bayrischen Staatsministeriums zu "häufigen Fragen zur BO" habe ich folgenden Absatz gefunden (der bayrische §28(1)bis(3) ist genau wortgleich zur MBO §30):  

-> Mal angenommen. Ich verbinde die beiden Wohngebäude mit einem kleinen Zwischenbau. Was passiert denn dann? Dann würde das ja heißen, die Gebäudetrennwand zwischen einem Doppelhaus 2x GK2 hat keine Anforderung:

--> Abstandsflächen etc. wären dann ja auch keine Problem, weil es einen Innenhof inder GK 2 ist. Sehe ich das richtig?Dazu passt auch ein Artikel, den ich auf Bauingenieur24 gefunden habe:

c) ...Was mich wieder zu a) bringt: Das sollte doch dann auch möglich sein, oder Ist Statik dagegen eine schöne Sache...

Gruß mcberg
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Letzte Änderung: von mcberg.

2x Gebäudeklasse 1 auf einem Grundstück - Brandwand? 12 Mai 2021 11:27 #71209

Würde ich so sehen... von Abstandsfächen habe ich jedoch keine Ahnung. Wenn die beiden Bauwerke als ein Gebäude zählen wäre es jedoch komisch wenn sie zueinander Abstandsflächen aufweisen müssten.
Aufpassen, dass nicht aus 2x GK 1 dann eine GK 3 wird, sonst sind wieder mindestens 2 Abweichungen erforderlich bzw. sinnvoll.
 

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2x Gebäudeklasse 1 auf einem Grundstück - Brandwand? 12 Mai 2021 11:33 #71210

Und was sagst du zu b)?

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2x Gebäudeklasse 1 auf einem Grundstück - Brandwand? 12 Mai 2021 11:50 #71211

wie gesagt, dann ein Gebäuede und ggf. Trennwänd erforderlich, wenn GK 3 oder kein reines Wohngebäude.

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