Energieausweis für Erweiterung
- oliver
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Energieausweis für Erweiterung
19 Juni 2018 10:27 - 19 Juni 2018 10:36
Hallo Zusammen!
Habe mal eine Frage bezüglich Ausstellung eines Energieausweises.
Es geht um einen Anbau/Erweiterung eines Bestandsgebäude (Altenheim). Die neue Nutzfläche ist mehr als 50 m² und somit habe ich einen normalen Nachweis gem. EnEV mit Nutzung der Bestandsheizung geführt. In diesem Anbau sind nun neben Einzelzimmern auch Wohnung entstanden.
Nun zu meiner Frage: Ich bin der Meinung, dass ich für diese Wohnungen keinen Energieausweis erstellen kann, da dies ja nur für das Gesamtobjekt (Bestand+Neubau) möglich ist. Den Bestand habe ich aber nicht berechnen müssen, da hier keine Umbauten erfolgten. In 3-4 Jahren könnte ein Verbrauchsausweis erstellt werden, aber aktuell ist dies nicht möglich.
Oder irre ich mich da?
Grüße
Oliver
Kurze Ergänzung: Die Berechnung war notwendig, da es noch nach einer alten EnEV berechnet worden ist.
Habe mal eine Frage bezüglich Ausstellung eines Energieausweises.
Es geht um einen Anbau/Erweiterung eines Bestandsgebäude (Altenheim). Die neue Nutzfläche ist mehr als 50 m² und somit habe ich einen normalen Nachweis gem. EnEV mit Nutzung der Bestandsheizung geführt. In diesem Anbau sind nun neben Einzelzimmern auch Wohnung entstanden.
Nun zu meiner Frage: Ich bin der Meinung, dass ich für diese Wohnungen keinen Energieausweis erstellen kann, da dies ja nur für das Gesamtobjekt (Bestand+Neubau) möglich ist. Den Bestand habe ich aber nicht berechnen müssen, da hier keine Umbauten erfolgten. In 3-4 Jahren könnte ein Verbrauchsausweis erstellt werden, aber aktuell ist dies nicht möglich.
Oder irre ich mich da?
Grüße
Oliver
Kurze Ergänzung: Die Berechnung war notwendig, da es noch nach einer alten EnEV berechnet worden ist.
Letzte Änderung: 19 Juni 2018 10:36 von oliver. Begründung: Hinweis alte EnEV
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- We-Ing
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Re: Energieausweis für Erweiterung
19 Juni 2018 11:36
Hallo Oliver,
für die Erweiterung muss - sofern keine neue Heizung eingebaut wird - nur ein Bauteilnachweis gemäß EnEV Anlage 3 geführt werden. Eine Energiebedarfsberechnung ist nicht erforderlich. Zusätzlich ist für den Anbau >50m² noch der sommerlichen Wärmeschutz nachzuweisen.
Da eine Energieausweis grundsätzlich nur für ein gesamtes eigenständiges Gebäude ausgestellt werden kann, kommt dies für einen Anbau normal nicht infrage. Die eigenständige Nutzbarkeit und wann ein Energieausweis für Teile eines Gebäudes ausgestellt werden kann, ist in den EnEV Auslegungsfragen genauer beschrieben (siehe Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 20 vom DIBt)
für die Erweiterung muss - sofern keine neue Heizung eingebaut wird - nur ein Bauteilnachweis gemäß EnEV Anlage 3 geführt werden. Eine Energiebedarfsberechnung ist nicht erforderlich. Zusätzlich ist für den Anbau >50m² noch der sommerlichen Wärmeschutz nachzuweisen.
Da eine Energieausweis grundsätzlich nur für ein gesamtes eigenständiges Gebäude ausgestellt werden kann, kommt dies für einen Anbau normal nicht infrage. Die eigenständige Nutzbarkeit und wann ein Energieausweis für Teile eines Gebäudes ausgestellt werden kann, ist in den EnEV Auslegungsfragen genauer beschrieben (siehe Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 20 vom DIBt)
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