Hallo,
habe folgenden Fall:
Nichtwohngebäude, neue bauliche Erweiterung > 50 m2 Nutzfläche, kein neuer Wärmeerzeuger (vorh. Kessel bleibt und ist ausreichend auch für die Erweiterung), keine Baumaßnahmen am Bestandsgebäude.
Soweit ich das in EnEV 2016 sehe, sind nur Anforderungen entspr. Anlage 3, Tab 1 einzuhalten. Mehr nicht. Oder habe ich was übersehen?
Gruß
mmue