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Hallo Kollg,
habe gerade einen Fall bezgl. der Schnittstelle Ausführung Fensterbauer und Aussenputz Folgende Situation: Neubau EFH , viele grössere Fensteröffnungen ,, 36,5 cm Aussenmauerwerkswand Poroton , es fehlt also nur noch der Aussenputz ! Kunststofffenster mit Rolladenkasten bis Höhe 2,60 m Die Führungsschienen der Rollladenkästen wurden Aussenkante bündig mit dem Rohbaumauerwerk gesetzt. Zwischen Führungsschiene und Rohbaulaibung sind ca. 1,5 - 2 cm Luft, man sieht deutlich die äussere Klebefolie an der gespachtelten Laibungsfläche ! Der Putzer meldet Bedenken an , da er den Fugenbereich nicht fachgerecht in seinen Aussenwandputz einbinden kann. Einen Putzeckwinkel setzen ist fast nicht mehr möglich ! Meinung des Montageteams wir bauen nur Fenster um den Anschluß kümmern wir uns nicht ?! Die spinnen doch ?! Habt Ihr eine Idee !? MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Ich glaube, das stimmt so nicht. Wer hat denn die Planung dafür gemacht? Architekt, Bauleiter...? Wenn die Handwerker die Planung dafür nicht hatten, warum haben sie es so eingebaut bzw warum haben sie die Planung nicht angefordert?
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Letzte Änderung: von Jens01.
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Hallo Jens,
Planungsunterlagen sind Details aus dem Wärmebrückenkatalog von Eder, die sind alle i.O. Allerdings musste der Fensterbauer infolge der Fensterhöhe auf einen anderen Rollladenkasten ausweichen. Da fing das ganze an " auszuufern". Mit dem neuen Kasten wurde die Kastentiefe von 30 cm auf 36,5 cm geändert und damit auch die Situation der Anordnung der Rollladenführungsschiene. Die war ursprünglich wie im Anhang dargestellt angeordnet. Von der Änderung wurde dem Bauherren und dem Putzausführenden nicht´s erzählt ! Eine Ausführungsplanung gibt es in Form einer Rohbauplanung ( M 1:50) ! Unser Büro hat die Abnahme gegenüber der KfW sicherzustellen ! Von uns gibt es hinsichtlich der Bauphysik auch die notwendigen Unterlagen. Und diese lagen auch den Ausführenden vor. MFG RR Reimund Rüdiger
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Doch etwas komplizierter...
Wer hat denn die Änderung des Rollladenkastens veranlaßt? Der Fenstermonteur? Dann -würde ich meinen- hängt ihm das wohl an der Backe (zum Teil). Die Frage ist wohl auch, wer ist Bauleiter, wo ist dieser und welche Versicherung hat er? Und..., ob dieser Auszug aus dem Wärmekatalog jetzt eine Planung darstellt, würde ich auch mal bezweifeln. Auf Grundlage solch eines Kataloges erstellt man Details für ein Gebäude. Moment .... Ist hier das Detail vollständig drin? Hatte der Fensterbauer dies? Allerdings, wenn der Fensterbauer das ändern mußte, wird es da wohl auch nicht (richtig) drin sein.... Für mich scheint es ein Bock des Fensterbauers und der Planer zu sein.... |
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Planungsverantwortung liegt beim Fensterbauer - / Monteur, da : auf Anfrage der Bauherrschaft ob er von uns Einbaudetails benötigt , wurde das abgewählt .
Das heißt der Monteur hat auf der Grundlage der vorh. nicht aussagekräftigen Pläne seine Ausführung geschmiedet. Bauleitung gab es für den Rohbau und gibt´s erst mit dem Innenausbau wieder, der Fensterbauer hat Glück und durfte ohne Bauleitung ran ! Insofern ging die Planungsverantwortung ohne Bedenkenanmeldung an den Ausführenden über ! MFG RR Reimund Rüdiger
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Ohne diese Bedenken hat einer vermutlich eine große Mitschuld. Aber als Planer kann man sich nicht so einfach frei kaufen. Spätestens hier hätte der Planer vermutlich eingreifen müssen. Wer hat denn den Fensterbauer frei laufen lassen, wenn es hier um erhöhte Anforderungen geht? Bitte nicht falsch verstehen, ich stelle nur die Fragen in den Raum, die die Zunft mit den weißen Krawatten irgendwann auch stellen werden. |
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