Flüchtlingsunterkunft Brandschutz
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Flüchtlingsunterkunft Brandschutz
12 Jan. 2016 12:52
Ein gutes Neues Kollegen,
ich soll für ein Einfamilienhaus (Bestand), dass als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden soll, ein Brandschutzkonzept (fordert Genehmigungsbehörde) erstellen.
Angaben: Freistehendes Einfamilienhaus, ca. 14 Bewohner, Bundesland Bayern
Was mir jetzt nicht ganz klar ist: Wird das als (ungeregelter) Sonderbau oder als Gebäudeklasse eingestuft?
Vorab Danke für eine konstruktive Einschätzung / Infos....
Grüße Karte
ich soll für ein Einfamilienhaus (Bestand), dass als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden soll, ein Brandschutzkonzept (fordert Genehmigungsbehörde) erstellen.
Angaben: Freistehendes Einfamilienhaus, ca. 14 Bewohner, Bundesland Bayern
Was mir jetzt nicht ganz klar ist: Wird das als (ungeregelter) Sonderbau oder als Gebäudeklasse eingestuft?
Vorab Danke für eine konstruktive Einschätzung / Infos....
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- Bauingenieur24
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Re: Flüchtlingsunterkunft Brandschutz
12 Jan. 2016 15:28
Ich denke, du bist bei einem Übernachtungsbetrieb mit >12 Betten = Sonderbau.
Für eine temporäre Nutzung als Flüchtlingsunterkunft kann man sicher auch begründet von Brandschutzanforderungen abweichen. Hilfreich wäre ein zeitnahes Gespräch beim Landratsamt.
Für eine temporäre Nutzung als Flüchtlingsunterkunft kann man sicher auch begründet von Brandschutzanforderungen abweichen. Hilfreich wäre ein zeitnahes Gespräch beim Landratsamt.
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- zeemann
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Re: Flüchtlingsunterkunft Brandschutz
04 Feb. 2016 13:03Bauingenieur24 schrieb: Für eine temporäre Nutzung als Flüchtlingsunterkunft kann man sicher auch begründet von Brandschutzanforderungen abweichen.
(Ironie an)....Ja sicher das wird bestimmt möglich sein, in Flüchtlingsunterkünften kommt es ja quasi nie zu Bränden....(Ironie aus)
Welche Begründung fällt Dir denn ein, wenn du an "Flüchtlingsunterkunft" und "Brandschutz" denkst, um eine Abweichung von Brandschutzanforderungen zu beantragen ?
Wenn die Behörde da mitspielen würde, wäre sie ja wohl vollkommen verrückt.
Ich weiß nicht wie man sowas allen Ernstes hier empfehlen kann.
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Re: Flüchtlingsunterkunft Brandschutz
04 Feb. 2016 14:25
Da hst du mich bewusst missverstanden.
Bei Zwischennutzungen sind durchaus Abweichungen üblich, die normalerweise mit Auflagen in Form von Kompensationsmaßnahmen (kurze bzw. gf. weitere Fluchtwege, gekoppelte Rauchmelder/ Brandmeldeanlage mit Feuerwehraufschaltung/ etc.) begründet werden können.
Was genau angemessen und nötig ist, stimmt man am besten mit dem Brandschutzprüfer ab.
Bei Zwischennutzungen sind durchaus Abweichungen üblich, die normalerweise mit Auflagen in Form von Kompensationsmaßnahmen (kurze bzw. gf. weitere Fluchtwege, gekoppelte Rauchmelder/ Brandmeldeanlage mit Feuerwehraufschaltung/ etc.) begründet werden können.
Was genau angemessen und nötig ist, stimmt man am besten mit dem Brandschutzprüfer ab.
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Re: Flüchtlingsunterkunft Brandschutz
05 Feb. 2016 08:59
Flüchtlingsunterkünfte werden hier auch vorangetrieben.
Aber uns ist doch allen klar, dass es sich hierbei nicht um eine Zwischenlösung für ein bis zwei Jahre handelt.
Man muss doch nur mal Anzahl der Flüchtlinge / 5 = Anzahl der erf. Wohneinheiten.
In den nächsten Jahren kommt ein Gros an sozialem Wohnungsbau auf uns zu und die sind nicht so schnell erstellt, wie eine Containeranlage.
Von daher müssen wir wohl mit Abweichungen leben, aber doch immer im Zusammenhang mit Kompensationsmassnahmen.
Aber uns ist doch allen klar, dass es sich hierbei nicht um eine Zwischenlösung für ein bis zwei Jahre handelt.
Man muss doch nur mal Anzahl der Flüchtlinge / 5 = Anzahl der erf. Wohneinheiten.
In den nächsten Jahren kommt ein Gros an sozialem Wohnungsbau auf uns zu und die sind nicht so schnell erstellt, wie eine Containeranlage.
Von daher müssen wir wohl mit Abweichungen leben, aber doch immer im Zusammenhang mit Kompensationsmassnahmen.
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- zeemann
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Re: Flüchtlingsunterkunft Brandschutz
05 Feb. 2016 12:20Bauingenieur24 schrieb: Da hst du mich bewusst missverstanden.
Hallo Bauingenieur24,
ich habe dich vieleicht missverstanden, aber auf gar keinen Fall "BEWUSST" !
Deine 1. Antwort war doch richtig: Ja, Sonderbau => Brandschutzkonzept erforderlich.
FERTIG, was soll man da sonst noch schreiben ?
Wieso bringst du direkt "Abweichungen" ins Spiel ? Was soll kompensiert werden ?
Der Brandschutzsachverständige (bzw. in diesem Fall @Karte, denn er soll ja das Konzept erstellen)
schaut sich die Hütte an und schreibt sein Konzept.
Für ein kleines Gebäude werden das ja gar keine Wahnsinnsanforderungen sein.
Und dann gehört halt evtl. die Brandmeldeanlage zum Konzept für das tatsächlich vorhandene Gebäude,
es ist aber keine "Abweichung".
Abweichungs-Anträge sind nur erforderlich, wenn man baulich-konstruktiv Brandschutzmängel nicht
einfach beheben kann, aber wer sagt denn das welche da sind ?
VG Zeemann
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