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Aufstockung MFH_EnEV Nachweis 22 Mai 2015 19:26 #55336

Hallo Kollegen,,


ich habe hier ein Altbau, Mehrfamilienhaus mit 25 Wohneinheiten...
Auf diesen soll nun eine Aufstockung für Wohnraum hinzukommen.

Und eigtl ist es ja klar:

"Für Anbauten und Umbauten unterscheidet die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zwei Fälle: Erweiterung der beheizten oder gekühlten Nutzfläche
A ohne neue Heizung
B mit neuer Heizung

Fall A: Erweiterung durch Dachaufstockung oder Dachausbau ohne neue Heizung
Wird die Wohnfläche eines Hauses durch Anbau, Dachausbau oder Dachaufstockung erweitert, dafür aber keine eigene Heizung eingebaut sondern die bestehende Heizung genutzt, gelten für Außenwände, Dachflächen und Fenster die Anforderungen der EnEV 2014 für die Sanierung. Die Details zu den einzelnen U-Wert-Anforderungen sind in der EnEV 2014, Anlage 3 geregelt. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, müssen außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eingehalten werden.

Fall B: Anbau oder Ausbau mit neuer Heizung
Wird beim Anbau, Dachausbau oder bei der Dachaufstockung eine neue Heizung installiert, muss der neue Gebäudeteil die Anforderungen für den Neubau der EnEV 2014 erfüllen. Allerdings greift hier die Verschärfung der Werte ab 2016 nicht.


Nun habe ich den Fall das wir Gas-Etagen-Heizungen haben.
Wenn die zwei neuen Wohneinheiten nun auch Gasetagen Heizungen bekommen.

Irgendwo stehe ich auf dem Schlauch. Ist das Fall B?

Und dann nur die Aufstockung nachweisen. Und nach unten thermisch neutral. ?


Vielen Dank für Info,
und schönes WE ;)

Trost

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Aufstockung MFH_EnEV Nachweis 23 Mai 2015 14:16 #55344

Hallo,
ja genau so ist es, bei neuer Heizung Anforderungen wie Neubau. Nur die Aufstockung und Hüllfläche nach unten nicht berücksichtigen. Nur allein mit Gas-Heizung wird es dann wohl nicht reichen.

Gruß

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Aufstockung MFH_EnEV Nachweis 26 Mai 2015 08:04 #55366

Herr Lehmann,

vielen Dank!
Noch eine kleine Frage.
Das erneuerbare Energiegesetz komm auich hier bei solch einer Erweiterung zur ANwendung.
Richtig?

Nochmals Danke,
C.Trost

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Aufstockung MFH_EnEV Nachweis 26 Mai 2015 10:28 #55378

Hallo,
ich würde ja sagen.
Kriterium: neue Wohneinheiten mit eigener Heizung.

www.zub-systems.de/software/support/faqs/show?id=902

•Ein Gebäude i. S. des § 3 Abs. 1 EEWärmeG wird „neu errichtet“, wenn durch eine bauliche Maßnahme ein neues Gebäude geschaffen wird. Zur Abgrenzung eines „neuen Gebäudes“ von einem „neuen Teil eines bereits errichteten Gebäudes“ können bestimmte Umstände – meistens mehrere gemeinsam – als Anhaltspunkte herangezogen werden.
Für das Vorliegen eines neuen Gebäudes können z. B. sprechen:

◦die selbständige Nutzbarkeit,
◦ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang,
◦die Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche,
◦eine eigene Hausnummer,
◦die Eigentumsgrenzen,
◦ein eigener Eingang,
◦die Trennung durch Brandwände oder
◦eine eigenständige Wärmeversorgung.


•Anbauten an bestehende Gebäude fallen nur unter die Nutzungspflicht des § 3 Abs. 1 EEWärmeG, wenn der Anbau ein selbständiges neues Gebäude bildet, also der Anbau selbst die Voraussetzungen eines Gebäudes im o. a. Sinne erfüllt.

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Aufstockung MFH_EnEV Nachweis 26 Mai 2015 11:38 #55382

Herr Lehmann,

nochmaliges Dankeschön!

ZUB Systems find ich super. Habe selber die Helena Software.
Richtig kompetenter Laden mit hervorragendem Service.

Beste Grüße,
Trost

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