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Hallo,
ich habe mal eine Frage zur EnEV 2013 und dem EEWärmeG bei einem Anbau. Ich muss zu einem KITA Anbau einen EnEV Nachweis machen. Es handelt sich dabei um einem 150m² großen Anbau bei dem aber keine neue Heizungsanlage verwendet wird, sondern die bestehende Heizung. Wenn ich es nach §9 Absatz (4) richtig verstehe, muss ich nur einen Bauteilnachweis und den sommerlichen Nachweis führen. Eine Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs entfällt. Ist das richtig? Wie sieht es in diesem Fall mit dem EEWärmeG aus? Muss ich das einhalten oder wie erfolgt hier der Nachweis. Meiner Meinung nach entfällt es. Würde mich über ein paar Antworten und Meinungen sehr freuen. Gruß Sparky |
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Moin,
meine Meinung: ich teile deine Einschätzung. Hier hat die EnEV 2013 eine Vereinfachung gebracht. |
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Hallo statikmoeller,
vielen Dank für die Antwort. Was würdest du mit dem EEWärmeG machen? Entfällt hier der Nachweis, da es sich um eine Bestandsheizung handelt? Meiner Meinung nach ja, da das EEWärmeG dann dazu führen würde, dass die bestehende Heizungsanlage entweder nicht mehr reicht (15% besser als EnEV) oder die bestehende Heizungsanlage durch z.B. eine Solaranlage ergänzt wird. Da kann ich aber nicht mehr von einer bestehenden Heizungsanlage sprechen. Mich würden andere Meinungen hierzu sehr, sehr interessieren. Gruß Sparky |
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Hallo Sparky,
beim EEWärmeG ist es wie bisher auch. So wie du es selbst erklärt hast passt es schon. Oder wenn du es nochmal vom Ministerium erklärt haben willst dann schauehier die Auslegung Gruß Stefan |
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Genau, beim EEwärmeG hat sich ja nichts geändert.
Vielleicht gibt es aber länderspezifische Besonderheiten in einigen südlichen Ländern, hier im Norden kenne ich keine zusätzliche Vorschriften in diesem Zusammenhang. |
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Hallo StatikHeld,
hallo statikmoeller, vielen Dank. Genau danach hatte ich gesucht. Ihr habt mir sehr geholfen! Viele Grüße Sparky |
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