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Ermittlung erf. R´w,res 25 Aug 2004 15:00 #4557

  • Mike
  • Mikes Avatar Autor
Hallo,

bei einem mir vorliegenden Bauvorhaben soll ein Dachgeschoss ausgebaut werden, welches sich in in einer Einflugschneise eines Flughafens befindet. Hier muss überprüft werden, ob die Anforderung von 45dB gem. dem "Schutz gegen Fluglärm" übetrroffen werden muss. Nach welcher Gleichung wird das erf. R´w,res berechnet, wenn der - Außenlärmpegel 96 dB(A) beträgt und im Innenraum 55 dB(A) nicht überschritten werden sollen.

Gruß

Mike

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ReErmittlung erf. R´w,res 26 Aug 2004 06:16 #4563

  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar Autor
guten morgen,

schauen wier doch mal in "schneider bautabellen für ingenieure" unter bereich bauphysik "anforderungen an den schutz gegen außenlärm" nach.
dort ist auch ein beispiel !!!!!!


gruß klaus

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Re Ermittlung erf. R´w,res 26 Aug 2004 06:44 #4567

Guten morgen!
Ich würde ganz einfach 96-55=41 rechnen. Allerdaings halte ich 55 dB als zulässigen Wert für Wohnräume sehr hoch.
Gruß von Arno
Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur
Schlüterstraße 49
14558 Nuthetal
Tel: 033200/51189
Fax: 033200/51194
e-mail: info@arnostatik.

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ReErmittlung erf. R´w,res 26 Aug 2004 08:06 #4572

  • Mike
  • Mikes Avatar Autor
Hallo,

@ Klaus - ich benötige den erforderlichen Wert, da dieser die Tabelle der "Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen" überschreitet.

@ Arnostatik - der Wert von 55 dB ist recht hoch, allerdings Vorgabe des Auftraggebers. Es soll wohl aber auch kein dauerhafter Aufenthaltsraum errichtet werden. Die Rechnung 96-55=41 erscheint mir etwas zu einfach, hier muss es doch eine Formel mit einer Art "Sicherheitsbeiwert" oder ähnliches geben.

Gruß

Mike

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Re Ermittlung erf. R´w,res 26 Aug 2004 08:46 #4573

Ja, klingt einfach, ist aber m.E. so! Wenn von den 96 dB innen noch 55 dB übrig bleiben sollen, muss das Bauteil 41 dB Schall abmindern. Und mal ehrlich, was für einen Sicherheitsbeiwert willst du denn bei dem Lärm in Inneren von 55 dB berücksichtigen? Das BV liegt im Lärmpegelbereich VII; mein Nachweisprogramm gibt dabei keinen zulässigen Wert für den Innenbereich an, wahrscheinlich, weil der dann sowieso nicht erreicht werden kann.
Schallende Grüße
Arno
Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur
Schlüterstraße 49
14558 Nuthetal
Tel: 033200/51189
Fax: 033200/51194
e-mail: info@arnostatik.

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ReErmittlung erf. R´w,res 26 Aug 2004 10:15 #4575

hallo,
geh mal www.ziegel.de schauen. Falls Du auf der Seite nix findest, was Dir direkt hilft frag per mail mal nach den Bemessungshilfen. Das sind mehrere Hefte zum Schall- Wärme-, Brandschutz und zur EnEv. Die Dinger sind meines wissens kostenlos und es steht so ziemlich alles drin. (habs nicht hier, sonst hätte ich Dir nr Formel gegeben)
Was Arno gesagt hat, stimmt schon.
@ Arno: Ist das Program, das Du hast, das Program welches bei Ziegel im Netz steht?
Gruss Timo
P.S. Da ist übrigens auch die MW-Norm abgedruckt...

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