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Hallo zusammen
ist es in Deutschland noch Stand der Technik, das baurechtlich in Mehrfamilienhäusern keine Anforderungen bezüglich des einzuhaltenden Schallschutzes bei Treppenläufen und deren Podesten bestehen, wenn ein Fahrstuhl eingebaut wird. Wenn ja wo steht das? Wenn nein wo steht das? Andreas ..
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Hallo Andreas,
meine Antwort ist nein, aber ich weiß keine Quelle wo das explizit steht. Ich lese nur in DIN 4109 Tab. 3: Wohnungtrenndecken (auch -Treppen) zwischen fremden Arbeitsräumen bzw. vergleichbaren Nutzungseinheiten erf R'w = 54, erf L'n,w = 53 Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang
die Zeile die du gefunden hast betrifft lediglich und ausdrücklich den Anwendungsfall wenn ein Treppenlauf ein Trennendes Bauteil zwischen fremden Wohn,- und Arbeitsbereichen darstellt Wenn du mal weiterschaust Tabelle 3 Zeile 11 Spalte 5 steht halt das was ich meinte "Wenn Aufzug keine Anforderungen" Nochmal dann... Wenn Stand der Technik, wo steht das? Wenn nicht mehr, wo steht das? Andreas ..
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Ihr bezieht Euch auf die DIN 4109 die nur den Minestschallschutz regelt.
Stand der Technik ist immer ein erhöhter Schallschutz (VDI oder Bbl. 2), es gibt hierzu eine ganze Reihe einschlägiger Gerichtsurteile. Sollte dennoch nur der Mindestschallschutz ausgeführt werden, dann würde ich dieses schriftlich vom BH (Bzw. Architekt) bestätigen lassen, nachdem ich ihn ausführlichst beraten habe. Zu der Treppe: Es ist richtig, dass in Gebäuden mit Aufzug keine Anforderungen (Mindestschallschutz) an die Treppenläufe bestehen. Der Schallschutz kostet hier i.d.R. nichts, da die Treppenläufe fast immer als Fertigteil mit Kosolen ausgeführt werden, ist die Schalldämmung durch das Lager gegeben. Ortbetontreppenläufe habe ich im Geschosswohnungsbau in den letzten 20 Jahren jedenfalls nicht gesehen. Also den möglichen späteren Ärger würde ich durch Einhaltung des Schallschutzes hier immer umgehen. Grüße |
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Hallo, ist die Frage richtig herum gestellt? Es ist doch klar, dass ein Treppensystem, bestehend aus Platte und Lauf möglichst auf Hartgummi kommt, wobei möglichst alle Seiten, die die Wände berühren, mit Luftspalt (1-2cm) geplant wer- den. Ein Aufzug hat meistens ein Traggerüst. Wie das aus- sieht, weiss der Konstrukteur. Zumeist wird das Gerüst auf Schwingungslagern aufgesetzt oder seitlich fexibel ange- hängt und/oder gestützt. Ist es ein Außenaufzug, gilt das- gleiche. Hier hilft nur abgucken oder der Weg zum Aufzug- bauer (mit Erfahrung und Tricks). Rechnen ist Shit. Selbst die Schallmessung bei Baumängeln können nur wenige Spezial gutachter. Achtung! Rw hat logarithm. Werte. Zwischen 53 und 56 liegt etwa das Doppelte!
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Hallo,
beim Schallschutz ist immer größte Vorsicht geboten. Da die DIN die Fälle mit Aufzugskombination nicht erfassen kann(!) sind sogar Richtwerte ausgespart. Es bleibt letztlich den Planern überlassen. Steht im Bauvertrag ein garant. RW, ist das wieder zu streichen. Jur.Klagen sind davon abhängig, ob beim Doppelhaus links ein Opernfreund wohnt und rechts ein Normalo. Die besorgen sich Rechtsschutzvers. und können ewig klagen. Am Ende blutet der Planer. Der besagte Fall hat 90 Tausend € gekostet, hat den Klägern je 35 Tausend gebracht und hat 6 Jahre angedauert. |
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