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Gast
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Hallo,
Ich soll für einen kleinen Anbau einen ENEV-NW erstellen. Die neu hinzukommende Nutzfläche liegt unter 50m2. Es trifft also §9 Absatz 4 für mein Fall zu. Heisst das jetzt, dass ich gar keine Berechnung machen muss und nur die Bauteile so festlege, dass sie die geforderten Werte mind. einhalten ?? |
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Steht doch wörtlich im Absatz drin!!!???
(4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räu- me mit zusammenhängend mindestens 15 und höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten Wärme- durchgangskoeffizienten nicht überschritten werden. wenn's mehr als 15m2 sind, dann Bauteile nach Anlage 3 nachweisen... |
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Letzte Änderung: von Hauke.
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Kam mir fast zu einfach vor.
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