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Liebe Kollegen,
wie würdet ihr die Schallschutzanforderungen an die Konstruktion beim Neubau eines Altenheimes definieren. Der AG möchte es gerne wie eine Beherbergungsstätte/Sanantorien einstufen. Die Trennwände haben dann nur ein erf. R`w von 47 dB. Die Bewohner sind hier in alle Pflegestufen einzuordnen. Gibt es hierzu Empfehlungen bzw. irgendwo Angaben. Vielen Dank im Voraus. |
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Ein Altenwohnheim ist keine "Beherbergungsstätte" sondern ein Wohngebäude !!!!!
Zynisch betrachtet: Bei Kassenpatienten: Rw = 47 dB, bei Privatpatienten: VDI SSt. III Wahrscheinlich ist der Bauherr wieder so einer, der alle (auch den Statiker) im Preis drückt um mit Leid der alten Menschen ordentlich Kasse zu machen. Dann werden neue asoziale "Renditekisten" gebaut, wo man nur noch verwahrlosen kann ! Ich würde nur "Wohnungstrennwände" > 53 dB bauen. Ein wütender ZEEMAN |
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Dicke Vorhaenge als Trennwaende reichen !
Die Alten hoeren doch eh nichts ! ![]() *tschuldigekonnteesmirnichtverkneifen* |
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cebudom schrieb:
...dummes Zeug. Vermutlich wollen Sie nicht ALT werden und haben sich schon eine Holzkiste bestellt, sonst könnte es sein, daß Sie auch dort landen. PS: Sie hätten es sich besser verkniffen |
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